EEG 2027: Kabinett schafft feste Vergütung für Solaranlagen ab
Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 06:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung leitet einen grundlegenden Systemwechsel bei der Ökostrom-Förderung ein. Am Mittwoch verabschiedete das Kabinett die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) sowie ein begleitendes Netzpaket. Kern der Reform: Die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen wird schrittweise abgeschafft.
Das Ende der garantierten Vergütung
Ab dem 1. Januar 2027 entfällt die bisherige Sicherheit einer festen Vergütung für neu installierte Solaranlagen. Betreiber müssen ihren Strom künftig selbst am Markt verkaufen oder über Dienstleister vermarkten lassen. Um den Umstieg abzufedern, hat die Regierung eine dreijährige Übergangsphase beschlossen.
Die Grenzwerte für die verpflichtende Direktvermarktung sinken schrittweise: 2027 sind Anlagen bis 50 Kilowatt (kW) betroffen, 2028 sinkt die Grenze auf 25 kW, ab 2029 auf 7 kW. In der Übergangszeit gibt es eine Vergütung von 6,63 Cent pro Kilowattstunde – ein Rückgang gegenüber den bisherigen 7,63 Cent. Neu ist ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde für 48 Monate.
Netzbetreiber bekommen mehr Macht
Das begleitende Netzpaket nimmt die Erzeuger erneuerbarer Energien stärker in die Pflicht. In sogenannten Engpassgebieten müssen Betreiber künftig Abregelungen ohne Entschädigung hinnehmen – allerdings erst, wenn die Abregelung mehr als fünf Prozent der Jahresstrommenge betrifft.
Der Verzicht auf Entschädigung ist gedeckelt: Bei Windkraftanlagen in Vorranggebieten bei 18 Prozent des Jahresertrags, bei allen anderen Anlagen bei 20 Prozent. Ziel ist es, die Kosten für den Redispatch zu senken – das Eingreifen der Netzbetreiber zur Vermeidung von Engpässen. Die beliefen sich zuletzt auf rund drei Milliarden Euro jährlich. Die Regelung ist auf maximal sechs Jahre befristet, mit Verlängerungsoption um 1,5 Jahre.
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Neue Grenzen für die Einspeisung
Eine weitere Neuerung: Neue Dachanlagen dürfen künftig nur noch maximal 50 Prozent ihrer installierten Leistung ins öffentliche Netz einspeisen. Bei Freiflächen- und Windkraftanlagen liegt die Kappungsgrenze bei 70 Prozent.
Katherina Reiche betonte im Rahmen der Einigung, die erneuerbaren Energien müssten durch den Wegfall des bisherigen Fördersystems erwachsen werden. Das EEG sei künftig kein Rundum-Sorglos-Paket mehr. Carsten Schneider verwies auf die erzielten Kompromisse, sieht aber in Teilbereichen noch Klärungsbedarf im parlamentischen Verfahren.
Kritik und offene Fragen
Die Reform stößt auf Widerstand. Die Deutsche Umwelthilfe warnt, die Maßnahmen könnten den weiteren Ausbau gefährden. Auch aus der Solarbranche und von Wirtschaftsinstituten kommt Kritik: Die sinkenden Anreize könnten die Investitionsbereitschaft bremsen.
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Trotz der Kürzungen hält die Bundesregierung an ihrem Ziel fest: Bis 2030 sollen 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen. Die Förderkosten für Ökostrom werden für 2027 auf rund 16,5 Milliarden Euro geschätzt. Vorgesehen sind jährliche Ausschreibungen für Windkraft an Land von 15 Gigawatt (GW) plus eine Sonderausschreibung von 12 GW. Bei der Photovoltaik entfallen 14 GW auf Freiflächen und 1,5 GW auf Gebäudeanlagen.
Die Neuregelungen müssen noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden, bevor sie wie geplant zum Jahresbeginn 2027 in Kraft treten können. Eine erste Evaluierung der Gesetzesfolgen ist nach zwei Jahren vorgesehen.
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