Bundesgerichtshof weist Klage von Wirecard-AktionÀren ab
13.11.2025 - 10:37:46Die Wirecard AG habe ein tatsĂ€chlich nicht vorhandenes GeschĂ€ftsmodell vorgetĂ€uscht und ĂŒber ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage getĂ€uscht. Bei Kenntnis der wahren Sachlage hĂ€tte die KlĂ€gerin keine Aktien erworben. Das Landgericht hatte die Klage und die Widerklage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hatte dann die eingelegte Berufung des Beklagten durch Teilurteil zurĂŒckgewiesen und auf die Berufung der KlĂ€gerin ein Zwischenurteil erlassen. Darin hatte das Oberlandesgericht ausgesprochen, dass die Klage zulĂ€ssig sei und die KlĂ€gerin ihre kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzforderungen als Insolvenzforderungen geltend machen könne. Mit ihrer vom Oberlandesgericht zugelassenen Revision verfolgten die Beklagten ihren Antrag auf Klageabweisung schlieĂlich weiter. Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass die von der KlĂ€gerin angemeldeten Forderungen keine einfachen Insolvenzforderungen darstellen. Kapitalmarktrechtliche SchadensersatzansprĂŒche der AktionĂ€re seien derart mit der Stellung als AktionĂ€r verknĂŒpft, dass sie in der Insolvenz der Gesellschaft hinter den Forderungen einfacher InsolvenzglĂ€ubiger zurĂŒcktreten mĂŒssten. Im Fall Wirecard sind rund 15,4 Milliarden Euro Forderungen angemeldet, aber nur 650 Millionen Euro vorhanden. Die Kapitalanlagegesellschaft geht folglich wahrscheinlich leer aus.


