Einkommensteuerreform, Kabinett

Einkommensteuerreform 2027: Kabinett beschließt 10 Mrd. Euro Entlastung

Veröffentlicht am: 07.09.2026 um 14:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Gesetzentwurf sieht bis 2028 rund 10 Milliarden Euro Entlastung vor, zugleich sollen Spitzensteuersatz und Minijob-Abgabe steigen.

Steuerreform 2027: Kabinett plant Entlastungen und höhere Spitzensteuer
Ein modernes Wohngebäude mit großen Fenstern in einer grünen Parkanlage bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 verabschiedet. Das Gesetzespaket sieht umfassende steuerliche Entlastungen für Familien und Arbeitnehmer vor, die schrittweise bis zum Jahr 2028 umgesetzt werden sollen. Wie aus Berichten vom 6. September 2026 hervorgeht, kalkuliert die Bundesregierung mit einem Entlastungsvolumen von insgesamt rund 10 Mrd. Euro innerhalb dieses Zeitraums.

Anpassungen beim Kindergeld und den Freibeträgen

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Anhebung der finanziellen Unterstützung für Familien. Das Kindergeld, das seit Januar 2026 bei 259 Euro pro Kind liegt, soll im Jahr 2027 auf 267 Euro steigen.

Für das Jahr 2028 ist eine weitere Erhöhung auf 272 Euro je Kind vorgesehen. Parallel dazu wird der steuerliche Kinderfreibetrag angepasst: Von aktuell 9.756 Euro im Jahr 2026 soll dieser auf 10.056 Euro im Jahr 2027 und schließlich auf 10.236 Euro im Jahr 2028 wachsen.

Auch bei den allgemeinen Freibeträgen plant die Bundesregierung deutliche Erhöhungen. Der Grundfreibetrag soll von 12.348 Euro im Jahr 2026 auf 12.564 Euro im Jahr 2027 angehoben werden, gefolgt von einer weiteren Stufe auf 12.900 Euro im Jahr 2028. Für Arbeitnehmer sieht der Entwurf zudem eine Ausweitung des Pauschbetrags vor, der künftig auf 1.430 Euro steigen soll.

Administrative Neuerungen und Reichensteuer

Ergänzend zu den finanziellen Anpassungen treibt die Regierung die Digitalisierung der Verwaltung voran. Bereits am 9. Juli 2026 hatte der Bundestag die Einführung eines antragslosen Kindergeldes beschlossen. Dieses Verfahren soll laut Planungen ab März 2027 zunächst für Geschwisterkinder und ab November 2027 für Erstkinder zur Verfügung stehen, um die Bürokratie für Eltern zu reduzieren.

Zur Gegenfinanzierung und zur Erhöhung der Steuergerechtigkeit sieht der Kabinettsentwurf Verschärfungen bei höheren Einkommen vor. Geplant ist die Einführung einer zweiten Stufe der sogenannten Reichensteuer.

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Während ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro ein Steuersatz von 45 % greifen soll, ist ab einer Grenze von 280.000 Euro ein Satz von 47 % vorgesehen. Zudem soll der Pauschsteuersatz für Mini-Jobs von derzeit 2 % auf 5 % angehoben werden.

Kritik von Kommunen und Fachleuten

Trotz der angekündigten Entlastungen stößt die Reform auf Widerstand. Die Kommunen kritisierten in Stellungnahmen Anfang September 2026 die zu erwartenden Steuerausfälle, die ihre Haushalte belasten könnten. Auch innerhalb der Debatte um die Ausgestaltung der Reform wird bemängelt, dass die Maßnahmen keinen vollständigen Ausgleich der kalten Progression böten.

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Weitere Änderungen betreffen die Absetzbarkeit von Dienstleistungen. Laut Planungen der Bundesregierung sollen Handwerkerleistungen ab dem Jahr 2027 in geringerem Umfang steuerlich geltend gemacht werden können als bisher.

In einem anderen Bereich schafft der Entwurf hingegen eine neue steuerliche Grundlage: Für Rechenzentren soll ein besonderer Zerlegungsmaßstab bei der Gewerbesteuer eingeführt werden, um die lokale Steuerverteilung an diesen Standorten neu zu regeln.

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