Energieeffizienz-Novelle, Betriebe

Energieeffizienz-Novelle: 7.800 Betriebe fallen aus Meldepflicht

29.06.2026 - 08:16:32 | boerse-global.de

Die Novelle des Energieeffizienzgesetzes entlastet tausende Unternehmen von Berichtspflichten, stößt aber auf heftige Kritik von Klimaschützern.

Bundesregierung lockert Energieeffizienzgesetz: Weniger Pflichten für Betriebe
Energieeffizienz-Novelle - Eine Grafik, die Energieflüsse zwischen Industrieanlagen, einem Rechenzentrum und einem Regierungsgebäude darstellt. 29.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Am 24. Juni beschloss das Kabinett eine Novelle mit höheren Schwellenwerten und geringeren Auflagen für Unternehmen, Rechenzentren und die öffentliche Hand. Klimaschutzverbände reagierten empört.

Weniger Pflichten für die Industrie

Der zentrale Punkt: Unternehmen müssen erst ab einem Jahresenergieverbrauch von 23,6 Gigawattstunden (GWh) ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen. Bisher lag die Grenze bei 7,5 GWh. Branchenkreisen zufolge fallen dadurch rund 7.800 Betriebe aus der gesetzlichen Verpflichtung.

Auch die Abwärmenutzung wird zur Kür. Die Meldepflicht entfällt für die meisten Unternehmen – nur Betriebe mit besonders hohem Verbrauch müssen noch melden. Für den Rest ist die Angabe des Abwärmepotenzials freiwillig.

Dabei wäre genug zu holen: Experten zufolge könnte die Industrie durch Effizienzmaßnahmen bis zu 40 Prozent der Endenergie einsparen. Das entspricht einem jährlichen Volumen von rund 29 Milliarden Euro.

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Rechenzentren und Kommunen entlastet

Rechenzentren profitieren ebenfalls. Die Schwelle für spezielle Anforderungen steigt von 300 auf 500 Kilowatt. Zudem verdoppelt sich die Übergangsfrist für die geforderten PUE-Werte – von zwei auf vier Jahre. Am Ziel, bis 2030 komplett auf Ökostrom umzustellen, hält das Gesetz aber fest.

Der öffentliche Sektor muss künftig nur noch 1,9 Prozent Energie pro Jahr einsparen. Kommunen werden komplett von den Pflichten des Energieeffizienzgesetzes ausgenommen.

Scharfe Kritik von Umweltverbänden

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Die Reaktionen könnten unterschiedlicher kaum sein. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lobt den Schritt als gelungenen Bürokratieabbau. Ganz anders sehen das die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) und der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW). Sie sprechen von einem Rückschritt, der die nationalen Klimaziele gefährde und wirtschaftliche Chancen verschenke.

Die Novelle kommt in schwierigen Zeiten. Das Bundeswirtschaftsministerium beschreibt die Lage im Frühjahr 2026 als gedämpft – internationale Konflikte und volatile Energiepreise belasten die Industrie. Die Inflation sank zwar auf 2,6 Prozent, die Produktion stagniert aber auf niedrigem Niveau. Die Entlastung von Unternehmen gilt daher als politisches Signal zur Standortsicherung.

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