Entgeltgleichheit, Kabinett

Entgeltgleichheit: Kabinett beschließt Berichtspflicht für Agrarbetriebe

Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 11:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung verschärft die Transparenzregeln zur Entgeltgleichheit in der Landwirtschaft und beschließt einen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung.

Neue Berichtspflichten: Agrarbetriebe müssen Lohnlücken offenlegen
Ein moderner landwirtschaftlicher Großbetrieb mit automatisierten Maschinen bei der Ernte auf einem sonnigen Feld. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung verschärft die Berichtspflichten zur Entgeltgleichheit in der Landwirtschaft. Abgestuft nach Betriebsgröße müssen Agrarbetriebe künftig detailliert über Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen informieren. Parallel dazu beschloss das Bundeskabinett am 22. Juli einen nationalen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung.

Gestaffelte Fristen nach Mitarbeiterzahl

Die neuen Regeln greifen nur für Betriebe ab einer bestimmten Größe. Kleinstbetriebe und Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bleiben von den Berichtspflichten verschont. Für größere Einheiten gelten unterschiedliche Fristen:

  • Mehr als 250 Mitarbeiter: Jährliche Berichterstattung ab dem 7. Juni 2027
  • 150 bis 249 Beschäftigte: Bericht alle drei Jahre ab 2027
  • 100 bis 149 Mitarbeiter: Bericht alle drei Jahre ab dem 7. Juni 2031

Hintergrund der Maßnahmen: Das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen betrug 2025 in Deutschland durchschnittlich 16 Prozent.

BAG-Urteile ebnen den Weg

Die rechtliche Grundlage für mehr Transparenz liefern mehrere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts. Ein wegweisendes Urteil (Az. 8 AZR 450/21) präzisierte die Anforderungen an Lohngerechtigkeit. Eine weitere Entscheidung vom 19. Februar 2026 (Az. 8 AZR 83/25) stellte klar: Der Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz bezieht sich derzeit auf das letzte abgeschlossene Kalenderjahr und gilt betriebsbezogen.

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Doch damit könnte bald Schluss sein. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, deren Umsetzungsfrist am 7. Juni endete, wird das Auskunftsrecht voraussichtlich ausweiten. Juristen erwarten, dass die rein betriebsbezogene Betrachtung nicht mehr haltbar ist. Künftig sollen Ansprüche gegenüber einer einheitlichen Quelle geltend gemacht werden können.

Aktionsplan gegen sinkende Tarifbindung

Flankiert werden die Transparenzregeln vom Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen. Die Bundesregierung reagiert damit auf eine EU-Vorgabe, die eine Tarifbindung von 80 Prozent anstrebt. In Deutschland ist dieser Wert von 79 Prozent (1996) auf aktuell 49 Prozent gesunken.

Zentrales Instrument ist das Bundestariftreuegesetz, das seit dem 1. Mai gilt. Öffentliche Aufträge des Bundes ab 50.000 Euro werden nur noch an tariftreue Unternehmen vergeben. Weitere Maßnahmen: ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften in die Betriebe sowie steuerliche Anreize für Gewerkschaftsbeiträge, die bereits seit Jahresbeginn wirken.

Kritik von beiden Seiten

Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi bezeichnete den Aktionsplan als zu wenig ambitioniert. Der Gewerkschaftsbund fordert eine Erleichterung bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen und besseren Schutz für Betriebsräte. Den volkswirtschaftlichen Schaden durch die sogenannte Tarifflucht beziffert der DGB auf jährlich rund 123 Milliarden Euro – entgangene Löhne, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge inklusive.

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Ökonomen des Instituts der deutschen Wirtschaft warnen dagegen: Eine höhere Tarifbindung führe nicht zwangsläufig zu einer besseren Lohnquote. In der Agrarbranche wächst zudem die Sorge vor einer Kumulation von Belastungen. Neben den neuen Sozial- und Berichtspflichten sorgt ein Vorschlag der EU-Kommission für die Agrarreform 2028-2034 für Unruhe. Dieser sieht eine Deckelung der Direktzahlungen bei 100.000 Euro pro Betrieb und Jahr vor – ein Problem vor allem für ostdeutsche Großbetriebe und Genossenschaften.

Immerhin gibt es für ehemalige Beschäftigte der Land- und Forstwirtschaft eine punktuelle Entlastung: Rentner können über die Zusatzversorgungskasse eine Ausgleichsleistung von bis zu 80 Euro monatlich beantragen. Rückwirkende Ansprüche sind noch bis zum 30. September möglich.

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