ePA für Betriebsärzte: Kabinett plant Zugriff ohne Zustimmung
Veröffentlicht am: 01.07.2026 um 19:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Zum 1. Juli starten neue Plattformen, die Betriebe und Beschäftigte fit für die Gesundheitsvorsorge machen sollen.
AOK geht mit eigener Plattform an den Start
Die AOK hat „AOK atWork“ eingeführt. Die Plattform richtet sich an Unternehmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF). Beschäftigte bekommen Zugriff auf Fachartikel, Fitness-Videos, Audios und digitale Kurse.
Ein spielerisches Element ist neu: Wer persönliche Gesundheitsziele erreicht, sammelt virtuelle Herzen. Die lassen sich in reale Baumspenden umwandeln. Live-Vorträge und Challenges sollen die Gesundheitskompetenz der Belegschaft steigern.
Portal zeigt 120.000 Präventionskurse
Parallel dazu wurde das Webportal „Prävention direkt finden“ freigeschaltet. Es richtet sich an Ärzte und Psychotherapeuten. Die von Krankenkassen und Bundesärztekammer getragene Seite listet rund 120.000 zertifizierte Präventionskurse auf – von Bewegung über Ernährung bis zur Suchtprävention.
Da die gesetzliche Krankenversicherung diese Kurse bezuschusst, können Ärzte Patienten nun gezielt in qualitätsgeprüfte Maßnahmen vermitteln. Das spart Zeit und macht die Vorsorge effizienter.
Telemedizin in der Arbeitsmedizin erlaubt – aber mit Grenzen
Eine aktuelle Synopse zu digitalen Technologien stellt klar: Die Präsenzbetreuung bleibt in der Arbeitsmedizin der Goldstandard. Telemedizinische Tools sind aber unter strengen Datenschutzauflagen zulässig.
Fachleute unterscheiden dabei strikt zwischen BGF-Apps und Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). BGF-Apps dienen der allgemeinen Prävention. DiGAs dagegen sind zertifizierte Medizinprodukte, die zur Behandlung von Krankheiten ärztlich verordnet werden können.
Geplantes Gesetz bringt Betriebsärzten mehr Zugriff
Das GeDIG gibt Betriebsärzten ab 2026 Zugriff auf die ePA – ohne Ihre Zustimmung. Wer nicht aktiv widerspricht, riskiert Datenschutzverstöße in der betrieblichen Sphäre. Unser Report zeigt, wie Sie mit einer Checkliste rechtssicher widersprechen und vertrauliche Dokumente verbergen. Jetzt kostenlosen Datenschutz-Report anfordern
Der Entwurf des Gesundheits-Digital-Gesetzes (GeDIG) sorgt für Diskussionen. Die Bundesregierung plant eine Neuregelung für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). Betriebsärzte könnten künftig grundsätzlich Einblick nehmen – es sei denn, Versicherte widersprechen aktiv oder verbergen bestimmte Dokumente.
Bisher war eine ausdrückliche Einwilligung notwendig. Kritiker sehen Datenschutzprobleme in der betrieblichen Sphäre. Fachgesellschaften verweisen auf die bestehende ärztliche Schweigepflicht. Das Bundeskabinett soll den Entwurf Mitte Juli verabschieden.
Höhere Hürden für ePA-Apps
Der Ausbau digitaler Dienste hat technische Konsequenzen. Viele ePA-Apps der großen Kassen verlangen seit Juli mindestens Android 14 oder iOS 18 – Grund sind neue Verschlüsselungsstandards.
Wer kein aktuelles Gerät hat, kann ab sofort die assistierte Telemedizin in Apotheken nutzen. Der Zugriff erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte.
Private Versicherer ziehen nach
Auch private Versicherer reagieren auf den Trend. Eine neue Tariflinie für Beamte und Anwärter bietet hohe Erstattungssätze für Sehhilfen oder Laser-Operationen – plus ein digitales Kundenportal.
Branchenbeobachter sehen die betriebliche Krankenversicherung (bKV) generell im Aufwind. Unternehmen setzen flexible Budgettarife und Videosprechstunden zunehmend ein, um Mitarbeiter zu binden und die gesetzliche Versorgung zu ergänzen.
Screening auf Depressionen bei Eltern
Ihre Mitarbeiter nutzen ePA-Apps, aber veraltete Geräte blockieren die neuen Verschlüsselungsstandards? Ab 2026 drohen Zugriffe durch Betriebsärzte ohne Einwilligung. Erfahren Sie in 5 Schritten, wie Sie Ihre betriebliche Gesundheitsdaten schützen und die Compliance wahren. Datenschutz-Guide jetzt sichern
Die Betriebskrankenkassen weiten ihr Kinderprogramm aus. Seit dem 1. Juli gibt es ein Screening auf peripartale Depressionen. Studien zeigen: Ein signifikanter Anteil der Eltern ist betroffen, wird aber viel zu selten frühzeitig erkannt.
Die Risikoprüfung läuft digital über eine Praxis-App im Rahmen der U3- und U4-Untersuchungen. Das Projekt wird bis Dezember 2026 durch den Innovationsfonds gefördert. Bei positivem Befund sollen Betroffene schnell in Beratungsangebote vermittelt werden.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
