ePA-Reform: Betriebsärzte bekommen Zugriff ohne Patienteneinwilligung
01.07.2026 - 10:39:50 | boerse-global.de
Betriebsärzte sollen künftig ohne ausdrückliche Patienteneinwilligung auf die elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen können. Das sieht ein Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor.
Das neue Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen (GeDIG) wurde Anfang Mai vorgelegt. Das Bundeskabinett will den Entwurf Mitte Juli verabschieden. Kern der Neuregelung: die rund 9.000 Betriebsärzte in Deutschland bekommen erweiterte Zugriffsrechte.
Opt-out statt Opt-in
Bisher galt für Betriebsärzte das Opt-in-Prinzip – Patienten mussten einer Einsichtnahme explizit zustimmen. Künftig sollen sie dem Zugriff aktiv widersprechen müssen. Das ist das sogenannte Opt-out-Verfahren.
Medizinische Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und der Verband Deutscher Betriebs- und Personalärzte (VDBW) fordern diese Gleichstellung seit langem. In einer Verbändeanhörung am 18. Mai sprachen sie sich zudem für eine Ausweitung des Zugriffs auf die arbeitsmedizinische Vorsorge aus. Auch die Zugriffsdauer soll auf 90 Tage verlängert werden.
Datenschützer schlagen Alarm
Die Pläne stoßen auf deutliche Kritik. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) warnt vor massiven Datenschutzproblemen. Die Sorge: sensible Gesundheitsdaten könnten ohne ausreichende Kontrolle in den Arbeitskontext gelangen.
Die DGAUM kontert: Betriebsärzte unterlägen der ärztlichen Schweigepflicht. Die Präsenzbetreuung vor Ort bleibe der wichtigste Standard.
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Patienten können den Zugriff auf ihre Daten weiterhin über die ePA-App individuell steuern oder sperren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert jedoch eine unzureichende Aufklärung der Bevölkerung über die technischen und rechtlichen Änderungen.
Technische Umstellung im Juli
Parallel zu den gesetzlichen Neuerungen wechselt die ePA im Juli auf eine modernere Verschlüsselung (Elliptic Curve Cryptography, kurz ECC). Die Systemanforderungen steigen damit deutlich.
Mehrere große Krankenkassen – darunter AOK, Techniker Krankenkasse, Barmer und Knappschaft – weisen darauf hin: Die ePA-App funktioniert ab Juli nur noch auf Smartphones mit Android 14 oder iOS 18 und höher.
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Für Versicherte mit älteren Geräten oder ohne Smartphone gibt es eine Alternative: Ab dem 1. Juli können Apotheken bundesweit assistierte Telemedizin anbieten. Dazu gehören die Begleitung von Videosprechstunden oder strukturierte Ersteinschätzungen. Voraussetzung: ein separater Beratungsraum in der Apotheke.
Weitere Neuerungen zum 1. Juli
- Heilberufsausweise: Die Frist für den Austausch alter Karten (eHBA) mit RSA-Zertifikaten endete am 30. Juni. Ab Juli sind nur noch Karten mit ECC-Zertifikaten für den Zugriff auf die Telematikinfrastruktur zulässig.
- Abrechnung: Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) wird eine neue Versorgungspauschale eingeführt. Leistungen wie die Liposuktion bei Lipödem in bestimmten Stadien und neue Alzheimer-Medikamente können künftig abgerechnet werden.
- Apothekenhonorar: Steigt zum 1. Juli auf 9 Euro. Ein zweiter Schritt auf 9,50 Euro folgt Anfang 2027.
Die technische Modernisierung der ePA läuft bereits. Die politische Entscheidung über die erweiterten Zugriffsrechte der Betriebsärzte bleibt bis zur Kabinettssitzung Mitte Juli ein zentrales Diskussionsthema. Es geht um die Frage: medizinische Effizienz oder individueller Datenschutz?
