Fake-Bewertungen löschen: BGH stÀrkt Rechte von Arbeitgebern
Veröffentlicht am: 27.07.2026 um 07:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mehr als 85 Prozent der Verbraucher vertrauen Online-Bewertungen so sehr wie persönlichen Empfehlungen. FĂŒr Startups und junge Unternehmen kann das zum Problem werden: Schon einzelne Fake-Rezensionen verzerren den Gesamtdurchschnitt massiv. Die gute Nachricht: Die Rechtsprechung stĂ€rkt zunehmend die Position der betroffenen Firmen.
Plattformen in der Pflicht
Ein wegweisender Beschluss des OLG Hamburg vom 8. Februar 2024 (Az. 7 W 11/24) macht klar: Die Plattform Kununu muss Bewertungen entweder löschen oder den Verfasser so weit individualisieren, dass das Unternehmen prĂŒfen kann, ob ein geschĂ€ftlicher Kontakt bestand. Voraussetzung: Die Firma rĂŒgt den fehlenden Kontakt substantiiert.
Die Rechtsgrundlage dafĂŒr findet sich nicht im Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), sondern im Unternehmenspersönlichkeitsrecht (§ 1004 analog in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB). Sobald die Plattform Kenntnis von einer möglichen Rechtsverletzung hat und nicht ausreichend prĂŒft, haftet sie nach den GrundsĂ€tzen der Störerhaftung.
Vom Anwalt zum Gericht
Wie gehen Unternehmen strategisch vor? FachanwĂ€lte empfehlen zuerst eine auĂergerichtliche RĂŒge gegenĂŒber dem Portal â mit einer kurzen Frist von etwa vier Tagen. Reagiert die Plattform nicht oder verweigert die Löschung, folgt der nĂ€chste Schritt: ein gerichtlicher Unterlassungstitel per einstweiliger VerfĂŒgung.
ZustĂ€ndig ist entweder das Landgericht Hamburg oder das Gericht am GeschĂ€ftssitz des betroffenen Unternehmens. Der Vorteil: Der Titel erfasst auch kerngleiche Bewertungen. Bei VerstöĂen drohen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro. Die Kosten trĂ€gt die unterliegende Seite. Spezialisierte Dienstleister bieten eine anwaltliche Löschung bereits ab rund 149 Euro pro Bewertung an.
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Die innere Krise: Wenn die Kultur krankt
Rechtliche Schritte sind das eine. PrĂ€vention das andere. Und die Zahlen zeigen: Die Unternehmenskultur wirkt direkt auf die Bewertungen. Der Krankenstand lag im ersten Halbjahr 2026 bundesweit bei 5,3 Prozent. Psychische Erkrankungen legten um 9 Prozent zu und sind mittlerweile die hĂ€ufigste Ursache fĂŒr Krankschreibungen.
Die Folgen fĂŒrs Employer Branding sind messbar: Unternehmen, die ihren Mitarbeitern bei Krankmeldungen mit Misstrauen begegnen, erreichen auf Kununu im Schnitt nur 2,12 von 5 Sternen. Der allgemeine Durchschnitt liegt bei 3,66 Sternen. Die Weiterempfehlungsrate sinkt in solchen FĂ€llen auf 13,8 Prozent â gegenĂŒber 67,4 Prozent im Gesamtdurchschnitt.
Auch das Gehalt spielt eine zentrale Rolle. Laut einem Gehaltscheck auf Basis von 1,13 Millionen Angaben fĂŒr 2025 liegt das Durchschnittsgehalt in Deutschland bei 51.272 Euro â ein Plus von 2,1 Prozent zum Vorjahr. Spitzenreiter ist MĂŒnchen mit 57.300 Euro, gefolgt von Frankfurt (57.000 Euro) und Stuttgart (56.200 Euro). Chemnitz bildet mit 38.900 Euro das Schlusslicht â ein Hinweis auf das weiterhin bestehende Ost-West-GefĂ€lle.
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Bewertungen aktiv steuern â aber richtig
Die EU-Omnibus-Richtlinie verpflichtet Plattformen und Unternehmen zur PrĂŒfung der AuthentizitĂ€t von Rezensionen. Der Kauf von Bewertungen ist illegal. Experten raten stattdessen zu gezieltem Timing und persönlicher Ansprache. Rund 90 Prozent der aktiv eingeholten Bewertungen fallen positiv aus.
Besonders sensibel ist die Lage bei KĂŒndigungswellen â etwa beim Stellenabbau bei HKM in Duisburg, wo bis Mitte 2029 insgesamt 1.700 Stellen wegfallen sollen. In solchen Transformationsphasen ist eine saubere Dokumentation von Trennungsprozessen essenziell. Nur so lassen sich spĂ€tere Falschbehauptungen auf Bewertungsportalen widerlegen.
Aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2026 unterstreichen zudem die strikten Vorgaben bei Online-KĂŒndigungsprozessen: BestĂ€tigungsseiten dĂŒrfen keine ablenkenden Alternativangebote enthalten. Die Klarheit fĂŒr den Nutzer muss gewahrt bleiben.
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