Geheimdienstereform: Kabinett erweitert BND und BfV um Cyberabwehr-Befugnisse
Veröffentlicht am: 13.08.2026 um 00:06 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung hat eine grundlegende Neuordnung der gesetzlichen Grundlagen für die deutschen Nachrichtendienste auf den Weg gebracht. Das Kabinett verabschiedete einen Entwurf für eine Reform, die dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erstmals weitreichende operative Befugnisse einräumt. Innerhalb der Regierung wird das Vorhaben als die umfassendste Reform seit dem Bestehen der Behörden eingestuft.
Erweiterung der operativen Handlungsspielräume
Kern der Neuregelung ist der Übergang von einer rein informatorischen Aufklärung hin zu aktiven Eingriffsmöglichkeiten. Künftig sollen die Dienste befugt sein, im Rahmen der Sabotageabwehr und bei Cyberangriffen aktiv einzugreifen. Dies umfasst unter anderem sogenannte Hackbacks, bei denen die IT-Infrastruktur von Angreifern gezielt gestört werden darf. Auch Manipulationen in fremden IT-Systemen werden den Diensten ermöglicht, um Gefahren abzuwehren.
Die neuen Befugnisse erstrecken sich zudem auf den physischen Raum. Den Behörden wird das Recht eingeräumt, Wohnungen zu durchsuchen und in kritischen Gefahrensituationen sogar Sprengstoff auszutauschen. Damit werden die Kompetenzen von BND und Verfassungsschutz deutlich über die bisherige Informationsbeschaffung hinaus ausgeweitet.
Technologische Aufrüstung und Datennutzung
Im digitalen Bereich sieht die Reform den Einsatz moderner Überwachungsinstrumente vor. Dazu zählen die Online-Durchsuchung sowie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Zudem erhalten die Nachrichtendienste Zugriff auf Videoüberwachungsdaten und die Erlaubnis für biometrische Abgleiche. Um die anfallenden Datenmengen effizient verarbeiten zu können, wird den Behörden der Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Analyse sowie die Befugnis zur Datenmanipulation zugestanden.
Hinsichtlich der Datenspeicherung legt der Entwurf verbindliche Fristen fest. Inhaltsdaten dürfen demnach für einen Zeitraum von sechs Monaten gespeichert werden, während für Metadaten eine Speicherfrist von zwölf Monaten vorgesehen ist.
Ein weiterer Bestandteil des Referentenentwurfs betrifft das Personalwesen der Dienste. In spezifischen Extremfällen soll es künftig möglich sein, V-Leute bereits ab einem Alter von 16 Jahren anzuwerben.
Kontrolle und finanzielle Rahmenbedingungen
Die parlamentarische und rechtliche Aufsicht über die erweiterten Aktivitäten soll beim neuen Unabhängigen Kontrollrat gebündelt werden. Für den Aufbau dieser Kontrollinstanz sind einmalige Kosten in Höhe von 1,6 Millionen Euro veranschlagt. Die laufenden jährlichen Kosten für den Betrieb des Rates werden mit 6,65 Millionen Euro beziffert.
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Kanzleramtschefin Warken unterstrich die Bedeutung des Vorhabens und sprach von der umfangreichsten Reform in der Geschichte der Dienste. Innenminister Dobrindt betonte, dass die Nachrichtendienste durch diese Maßnahmen zu echten Geheimdiensten weiterentwickelt würden.
Kritik von Opposition und Verbänden
Das Gesetzespaket stößt jedoch auf erheblichen Widerstand. Die Linke lehnt die Reform entschieden ab. Thoden bezeichnete die Pläne als Aktionismus und kritisierte, dass die Ausweitung der Befugnisse jedes vernünftige Maß vermissen lasse. Ein zentraler Kritikpunkt der Partei ist die befürchtete Aufweichung des Trennungsgebots zwischen Polizei und Geheimdiensten, was als gefährliche Abkehr von historischen Lehren gewertet wird.
Verfassungsrechtliche Bedenken wurden sowohl vom Linken-Politiker Bünger als auch vom Grünen-Politiker von Notz geäußert. Auch die FDP artikulierte Kritik an der Reform. Die Datenschutzbeauftragte warnte vor einem deutlich steigenden Überwachungsdruck auf die Bürger. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) forderte indes eine grundlegende Überarbeitung der Pläne.
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Aus der Industrie kamen Forderungen nach mehr Rechtsklarheit. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) sprach sich für konkretere Definitionen bezüglich der Mitwirkungspflichten aus, die durch die Reform auf Unternehmen zukommen könnten.
