Greenwashing-Verbot, EU-Regeln

Greenwashing-Verbot ab 27. September: Was Unternehmen jetzt belegen müssen

Veröffentlicht: 14.07.2026 um 07:13 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Ab September gelten neue EU-Regeln für Nachhaltigkeitsberichte. Externe Prüfungen und Belegpflicht für ESG-Aussagen werden Pflicht.

EU-Verschärfung: Strengere ESG-Prüfpflichten ab Herbst 2026
Ein Stapel Finanz- und Nachhaltigkeitsberichte mit einer Lupe, die ESG-Daten hervorhebt. Im Hintergrund eine Bürogebäudekulisse. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Unternehmen müssen ihre ESG-Daten künftig nicht nur erfassen, sondern auch extern prüfen lassen.

Österreich zieht bei der Prüfungspflicht nach

Der Paragraph 268 des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) schreibt seit dem 19. Februar 2026 die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Wirtschaftsprüfer oder spezialisierte Gesellschaften übernehmen diese Aufgabe. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch unabhängige Prüfungsdienstleister tätig werden – sofern sie gleichwertige Standards erfüllen.

Die Neuerung ist Teil einer EU-weiten Harmonisierung. Ziel: Die Qualität der Nachhaltigkeitsberichte soll der klassischen Finanzberichterstattung entsprechen.

Greenwashing wird ab September teuer

Die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo) tritt am 27. September 2026 in Kraft. Unternehmen müssen dann sämtliche Nachhaltigkeitsaussagen objektiv belegen. Allgemeine Werbeversprechen ohne Datenbasis gelten künftig als Greenwashing.

Branchenvertreter fordern eine sechsmonatige Schonfrist bis zum 27. März 2027 für Altbestände. Die Vernichtung einwandfreier Ware soll verhindert werden, deren Kennzeichnung noch nicht den neuen Kriterien entspricht. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kämpfen mit der Kurzfristigkeit der Umstellung.

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Firmen gehen freiwillig weiter

Viele Betriebe übertreffen bereits die Mindestanforderungen. Eine aktuelle Untersuchung zeigt: Rund 80 Prozent der Unternehmen nutzen das „Comprehensive Modul“ des freiwilligen KMU-Standards (VSME). Etwa 85 Prozent erweitern den geforderten Datenkanon eigenständig.

Die Studie belegt eine zunehmende Professionalisierung: 70 Prozent der Firmen investieren in die sprachliche Qualität ihrer Berichte. Sie integrieren Wesentlichkeitsanalysen, oft mit doppelter Wesentlichkeit. Rund 60 Prozent der Berichte enthalten bereits konkrete ESG-Ziele.

Parallel wächst die Bedeutung von ESG-Risiken im Risikomanagement. Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) verpflichtet Geschäftsleitungen zu Krisenfrüherkennungssystemen. Klima-, Lieferketten- und Fachkräfterisiken müssen dort zwingend einfließen.

Strengere Regeln für Löhne und Eigentümer

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt von größeren Unternehmen detaillierte Berichte über Lohnstrukturen. Ziel: das Geschlechtergefälle minimieren. Deutschland hielt die Umsetzungsfrist im Frühsommer 2026 zunächst nicht vollständig ein – die grundsätzlichen Pflichten wie die Offenlegung von Entgeltstrukturen in Stellenausschreibungen bleiben aber bestehen.

Auch bei der Identifikation wirtschaftlich Berechtigter (UBO) verschärfen sich die Anforderungen. In Österreich durchlaufen Unternehmen bei Übernahmen komplexe Prüfprozesse. Sie müssen Sanktionslisten und politisch exponierte Personen (PEP) einbeziehen – Vorgabe des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG).

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