Steuerreform 2027: Grundfreibetrag 12.900 Euro, aber Handwerkerbonus sinkt
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 07:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Juli als diesjährigen Steuerzahlergedenktag. Die Einkommensbelastungsquote liegt bei 53,1 Prozent – ein leichter Anstieg zum Vorjahr. Vor diesem Hintergrund rücken nun die Details der geplanten Einkommensteuerreform 2027 in den Fokus.
Während höhere Freibeträge Entlastungen versprechen, könnten steigende Sozialabgaben die Netto-Vorteile für viele Selbstständige und Betriebe dämpfen.
Neue Umsatzsteuergrenzen für Kleinunternehmer
Seit 2025 gelten angepasste Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Ein Unternehmen wird als Kleinunternehmer eingestuft, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt.
Die Regelung erlaubt den Verzicht auf den Ausweis der Umsatzsteuer in Rechnungen – schließt aber den Vorsteuerabzug aus. Zudem sind die Nachweisregeln verschärft: Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ist Barzahlung nicht mehr zulässig.
Der Steuerbonus von bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten gilt nur bei Überweisung und mit Rechnung.
Die Wahl der Kleinunternehmerregelung will gut überlegt sein, da sie sowohl Vorteile beim Verwaltungsaufwand als auch Nachteile beim Vorsteuerabzug mit sich bringt. Dieser kostenlose PDF-Ratgeber erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wann sich die Regelung für Ihr Unternehmen finanziell wirklich lohnt. So befreien sich Kleinunternehmer legal von der Umsatzsteuer
E-Rechnungspflicht kommt in Stufen
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zur aktiven Ausstellung im B2B-Bereich folgt gestaffelt:
- Ab 2027: Für Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 Euro
- Ab 2028: Für alle Unternehmen, unabhängig vom Umsatz
Standardformate sind XRechnung oder ZUGFeRD. Parallel läuft in Aachen, Düsseldorf, München und Dresden ein Pilotprojekt zur digitalen Gründung. Ziel: Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung für Einzelunternehmen innerhalb von 24 Stunden.
Die Steuerreform 2027 im Detail
Anfang Juli einigte sich der Koalitionsausschuss auf die Eckpunkte. Zum 1. Januar 2027 soll der steuerliche Grundfreibetrag auf 12.900 Euro steigen. Auch Kinderfreibetrag und Kindergeld erhöhen sich auf monatlich 272 Euro. Der Arbeitnehmerpauschbetrag liegt bei 1.430 Euro.
Doch die Reform sieht auch Belastungen vor. Der Spitzensteuersatz greift ab 70.600 Euro. Für Einkommen ab 280.000 Euro ist ein neuer Satz von 47 Prozent geplant.
Zur Gegenfinanzierung der rund zehn Milliarden Euro jährlichen Entlastungen sinkt der Handwerkerbonus von 20 auf 15 Prozent. Die pauschale Lohnsteuer für Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent.
Da die pauschale Lohnsteuer für Minijobs steigen soll, wird die rechtssichere Vertragsgestaltung für Arbeitgeber umso wichtiger. Mit dieser gratis Mustervorlage erstellen Sie in wenigen Minuten einen korrekten Arbeitsvertrag und schützen sich vor rechtlichen Fallstricken. Rechtssichere Mustervorlage für Minijobs jetzt kostenlos herunterladen
Warum die Netto-Entlastung schrumpfen könnte
Trotz der geplanten Steuersenkungen warnen Experten vor einer realen Mehrbelastung. Der Grund: sprunghaft steigende Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Berechnungen zeigen, dass die höheren Sozialbeiträge die steuerlichen Vorteile besonders im mittleren Einkommenssegment aufzehren könnten.
Bereits am 10. Juli beschloss die Regierung ein Gesetz zur Beitragsstabilisierung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab 2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze um monatlich 300 Euro. Für Arbeitgeber von Minijobbern erhöht sich der Beitragssatz auf 17,5 Prozent. Ab 2028 kommt ein Zuschlag von 2,5 Prozent für die Familienversicherung von Ehegatten hinzu.
Europa zieht nach
Die EU-Kommission legte Ende Juni den sogenannten „Tax Omnibus“ vor. Die Reform des europäischen Unternehmenssteuerrechts zielt auf den Wegfall von Quellensteuern bei grenzüberschreitenden Dividenden und Zinsen ab. Eine politische Einigung wird bis Ende 2027 angestrebt, die Anwendung ist für Anfang 2029 geplant.
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