Grüne verabschieden neues Statut: Strikte Trennung bei Belästigungsvorwürfen
28.06.2026 - 22:09:35 | boerse-global.de
Auf einem kleinen Parteitag in Sassnitz auf Rügen haben die Grünen am 28. Juni ein neues Statut verabschiedet. Es regelt den Umgang mit sexueller Belästigung grundlegend neu. Die Partei zieht damit Konsequenzen aus der Aufarbeitung des Falls um den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar.
Trennung von Vermittlung und Strafe
Das neue Regelwerk sieht eine strikte Trennung der Zuständigkeiten vor. Künftig gibt es getrennte Beschwerdestellen und Schiedsgerichte. Die Beschwerdestellen sollen in Konflikten moderieren und einvernehmliche Lösungen suchen. Sanktionen oder Ordnungsmaßnahmen dürfen sie nicht verhängen.
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Diese Befugnis liegt allein bei den parteiinternen Schiedsgerichten. Bei Straftaten verweist das Statut die Betroffenen an externe Beratungsstellen. Die Partei klärt zudem über die Möglichkeit einer Strafanzeige auf.
Lehren aus dem Fall Gelbhaar
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Die Reform ist die direkte Folge einer internen Untersuchung. Eine Kommission hatte das alte Ombudsverfahren analysiert. Sie bescheinigte ihm erhebliche rechtsstaatliche Defizite und mangelnde Legitimität.
Mit dem neuen Statut folgen die Grünen den Empfehlungen der Kommission. Ziel ist es, transparente Standards zu etablieren und die Rechte aller Beteiligten besser zu schützen. Die klare institutionelle Trennung von Vermittlung und Sanktionierung soll künftige Verfahren fairer machen.
