Grundbuchauszüge, Bundesregierung

Grundbuchauszüge: Bundesregierung schafft 4,63-Euro-Gebühr ab

18.06.2026 - 15:39:36 | boerse-global.de

Die Bundesregierung will Gebühren für Grundbuchauszüge streichen. Der kostenlose Zugriff soll künftig über das Portal JustizOnline erfolgen.

Bundesregierung plant Abschaffung der Grundbuchauszug-Gebühren
Grundbuchauszüge - Hände halten ein Tablet, das ein digitales Grundbuchdokument anzeigt, in einem modernen Büro. Fokus auf digitale Zugänglichkeit. 18.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das sieht das am 16. Juni vorgestellte Budgetbegleitgesetz für 2027 und 2028 vor.

Kostenloser Zugang über JustizOnline

Bislang kostete die Vollabfrage eines Grundbuchauszugs für die eigene Immobilie 4,63 Euro. Diese Gebühr soll komplett entfallen – vorausgesetzt, der Abruf erfolgt über das Portal JustizOnline. Die Neuregelung ist Teil eines Pakets mit 66 Gesetzesnovellen.

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Eigentümer können ihre Daten künftig kostenlos digital einsehen. Bei Miteigentum bleibt die Abfrage allerdings auf den eigenen Namen beschränkt. Auch Berichtigungen aufgrund von Gerichtsfehlern oder Adressänderungen sollen gebührenfrei werden.

Digitalisierungsoffensive der Verwaltung

Die Erleichterungen beim Grundbuchzugang sind nur ein Baustein einer größeren Modernisierung. Mitte Juni 2026 präsentierte die Regierung eine breit angelegte Digitalisierungsoffensive. Eine Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes soll den Einsatz von Chatbots und automatisierten Verfahren ermöglichen.

Für den Ausbau der zentralen Dateninfrastruktur dadeX sind für 2027 und 2028 insgesamt 15 Millionen Euro budgetiert. Ziel: Bis Ende 2029 sollen alle relevanten Register digital zugänglich sein. Durch den Wegfall der EWR-Anmeldebescheinigung könnten jährlich rund 70.000 Verwaltungsverfahren entfallen.

Steuerliche Änderungen und Grundbuchberichtigung

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Parallel zu den Erleichterungen gibt es neue Details aus dem Wartungserlass zu den Einkommensteuerrichtlinien. Wer Grundstücke nach dem 31. Dezember 2024 in Bauland umwidmet und nach dem 30. Juni 2025 verkauft, zahlt einen Umwidmungszuschlag von 30 Prozent auf den Veräußerungsgewinn. Die Höhe ist jedoch auf die Anschaffungskosten gedeckelt.

Die Justizministerkonferenz unterstützt zudem eine Initiative für einen kostengünstigeren, auf Grundbuchzwecke beschränkten Erbschein. Hintergrund: In Thüringen haben schätzungsweise bis zu 40.000 Hektar Privatwald ungeklärte Eigentumsverhältnisse – die Kosten für reguläre Erbscheine übersteigen oft den Wert der Grundstücke.

Klarheit bei Zwangsversteigerungen

Der Bundesgerichtshof hat am 21. Mai 2026 die Einsichtnahme bei Zwangsversteigerungen präzisiert. Bietinteressenten haben demnach Anspruch auf Einsicht in bestimmte Aktenbestandteile. Eine vorherige Schwärzung personenbezogener Daten ist nicht erforderlich – solange die Informationen nicht für verfahrensfremde Zwecke genutzt werden.

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