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Share Deals: Neues Steuergesetz verhindert Doppelbesteuerung

18.06.2026 - 15:39:36 | boerse-global.de

Die Zahl der Stiftungsgründungen steigt rasant, allen voran Familienstiftungen. Steuerdebatten und neue Regeln für Share Deals prägen das Umfeld.

Stiftungsboom in Deutschland: Vermögensschutz und Nachfolge im Fokus
Share - Eine imposante, historische Gebäudefassade, die Stabilität und das Erbe einer Stiftung symbolisiert, bei Sonnenuntergang. 18.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Besonders Familienstiftungen werden zum beliebten Instrument für Vermögensschutz und Unternehmensnachfolge.

Allein im Regierungsbezirk Darmstadt entstanden 2025 insgesamt 113 neue Stiftungen – 79 davon waren Familienstiftungen. Ihr Gesamtvermögen: über 79 Millionen Euro. Insgesamt verwalten die 2.316 Stiftungen in der Region mittlerweile rund 7 Milliarden Euro.

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Millionäre werden immer reicher

Die Entwicklung passt zum bundesweiten Trend. Laut World Wealth Report stieg die Zahl der Millionäre in Deutschland um elf Prozent auf 1,8 Millionen. Ihr Vermögen wuchs um 12,7 Prozent. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) registrierte seit 2008 sogar einen Zuwachs großer Vermögen von 69 Prozent.

Kein Wunder also, dass Stiftungen als Nachfolgelösung boomen. Sie schützen Unternehmen vor der Zerschlagung im Erbfall: Da die Anteile nicht in den privaten Nachlass fallen, sind sie vor Pflichtteilsansprüchen sicher. Entscheidend ist die frühzeitige Planung – etwa um die zehnjährige Frist bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen nach § 2325 BGB voll auszuschöpfen.

Steuerliche Debatte: Wer zahlt was?

Die steuerliche Behandlung großer Vermögen sorgt zunehmend für politischen Zündstoff. In Bayern gerieten Steuererlasse in Millionenhöhe für Familienstiftungen in die Kritik – die Opposition bemängelt die Intransparenz der genauen Summen.

Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes sprechen eine deutliche Sprache: Zwischen 2021 und 2024 führte die Verschonungsbedarfsprüfung in 105 Fällen zu einem effektiven Erbschaftsteuersatz von nur 0,1 Prozent.

Neue Regeln für Share Deals

Das 9. Steuerberatungsänderungsgesetz bringt wichtige Neuerungen bei sogenannten Share Deals. Ein neuer Paragraf im Grunderwerbsteuergesetz verhindert künftig Doppelbesteuerungen: Der Besteuerungsvorrang liegt jetzt beim Verpflichtungsgeschäft (Signing). Positiv für Unternehmen: Die Anzeigefristen wurden von zwei Wochen auf einen Monat verlängert.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juni 2026 (C-837/24) könnte zusätzlich für Entlastung sorgen. Demnach müssen konzerninterne Umstrukturierungen künftig wohl seltener mit Grunderwerbsteuer belastet werden.

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So investieren große Stiftungen

Die NACUBO Commonfund Study 2025 zeigt: Große Stiftungsvermögen haben ihre Spitzenposition bei den Erträgen zurückerobert. Während die Allokation in Private Equity bei großen Institutionen stagniert, ist sie bei kleineren und mittleren Stiftungen rückläufig. Die durchschnittlichen jährlichen Ausschüttungen liegen bei fast 5,0 Prozent.

Doch es gibt Risiken: Die zehn größten Unternehmen im S&P 500 machen fast 40 Prozent der gesamten Marktkapitalisierung aus. Gleichzeitig erschwert die positive Korrelation zwischen Aktien und Anleihen die klassische Diversifikation.

Reformpläne und lokale Initiativen

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil plant ein umfassendes Reformpaket zur Steuervereinfachung – inklusive einer vereinfachten Unternehmensteuer. Das Paket soll zum 1. Juli final geschnürt werden. Allerdings fordern die Länder, allen voran NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk, eine vollständige Kompensation für mögliche Steuerausfälle.

Parallel entstehen neue Gründungsinitiativen auf kommunaler Ebene. In Bielefeld startet voraussichtlich ab Juli 2026 ein Modellprojekt: Unternehmensgründungen inklusive Holdingstrukturen sollen dort innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Partner sind unter anderem die Volksbank Ostwestfalen und die Founders Foundation. Solche Strukturen dienen häufig als Vorstufe oder Ergänzung zu langfristigen Stiftungsmodellen.

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