Grundsicherungsgeld, Regeln

Grundsicherungsgeld ab Juli: Neue Regeln für Vermögen und Kürzungen

29.06.2026 - 01:18:21 | boerse-global.de

Bundesarbeitsgericht erlaubt künftig kleinere Fehler in Massenentlassungsanzeigen. Zudem: Neue Sozialreformen ab Juli 2026.

BAG-Urteil: Bagatellfehler bei Massenentlassungen nun erlaubt
Grundsicherungsgeld - Ein Stapel von Rechtsdokumenten mit einem roten 'VOID'-Stempel, der Text zum Arbeitsrecht teilweise verdeckt. 29.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Rechtsprechung zu Massenentlassungsanzeigen präzisiert – mit Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Bagatellfehler sind nicht automatisch tödlich

Der Zweite Senat des BAG hielt im März 2026 grundsätzlich an der Linie fest: Eine fehlerhafte Massenentlassungsanzeige macht die Kündigung unwirksam. Grund ist die Entlassungssperre aus der europäischen Massenentlassungsrichtlinie. Ein Nachholen der Anzeige ist seit einer EuGH-Entscheidung vom Herbst 2025 ausgeschlossen. Auch der Sechste Senat bestätigte im April: Fehlt die Anzeige oder erfolgte sie vor Abschluss des Konsultationsverfahrens, sind die Kündigungen nichtig.

Doch eine aktuelle Entscheidung vom 25. Juni 2026 schafft Ausnahmen bei Bagatellfehlern. Ein Unternehmen hatte 34 Kündigungen gemeldet, tatsächlich waren es nur 31 oder 32. Die Arbeitsagentur konnte ihre Vermittlungsaufgabe trotzdem erfüllen. Das Gericht sah die Kündigungen als rechtmäßig an. Der Fehler beeinträchtigte den Verfahrenszweck nicht.

Widerspruch gegen GdB-Bescheide lohnt sich

Für Arbeitnehmer mit Behinderungen ist der Grad der Behinderung (GdB) oft die Eintrittskarte zum Kündigungsschutz. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert. Daten aus Baden-Württemberg zeigen: Rund 25 Prozent der Widersprüche gegen GdB-Einstufungen beim Regierungspräsidium Stuttgart waren 2024 erfolgreich.

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Die Widerspruchsfrist beträgt vier Wochen. Wird der Widerspruch abgelehnt, ist eine kostenlose Klage vor dem Sozialgericht möglich – ohne Anwaltszwang.

Außerordentliche Kündigungen: Hohe Hürden für Arbeitgeber

Das Arbeitsgericht Regensburg entschied am 28. Juni 2026 im Fall einer leitenden Oberärztin. Das Universitätsklinikum hatte ihr Arbeitszeitbetrug vorgeworfen – 80 Minuten an einem Tag im Oktober 2025. Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam. Zeugen bestätigten die Arbeitsbereitschaft der Medizinerin. Die Vorwürfe waren unbegründet.

Ein weiterer Fall am Amtsgericht Brühl zeigt die Schutzbedürftigkeit schwer erkrankter Menschen. Es geht um die Eigenbedarfskündigung einer an Multipler Sklerose erkrankten Mieterin. Ihr Anwalt bezweifelt die Rechtmäßigkeit des Eigenbedarfs – unter anderem wegen eines geplanten Umbaus ohne Baugenehmigung. Eine Entscheidung über eine Gesundheitsbegutachtung steht noch aus.

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Neuregelungen im Sozialrecht ab Juli

Zum 1. Juli 2026 treten wesentliche Änderungen im SGB II in Kraft. Das Bürgergeld wird in Grundsicherungsgeld umbenannt. Eine wichtige Neuerung: die materielle Präklusion. Nachweise, die erst nach einem Widerspruchsbescheid vorgelegt werden, sind im Klageverfahren künftig ausgeschlossen. Das Bundessozialgericht hatte das bisher anders gesehen.

Beim Grundsicherungsgeld werden Vermögenswerte sofort berücksichtigt. Es gelten gestaffelte Schonbeträge zwischen 5.000 und 20.000 Euro, abhängig vom Alter. Bei Pflichtverletzungen droht eine Kürzung um 30 Prozent für drei Monate. Bei wiederholten Verstößen ist sogar der vollständige Entzug der Leistungen möglich.

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