Bundesrat, Erleichterungen

Bundesrat billigt Erleichterungen fĂŒr HausĂ€rzte

14.02.2025 - 11:46:35 | dpa.de

Hausarztpraxen bekommen bessere Bedingungen, die die Vor-Ort-Versorgung fĂŒr Patientinnen und Patienten stĂ€rker absichern sollen.

Der Bundesrat ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das dafĂŒr finanzielle Anreize und Vereinfachungen festlegt.

Unter anderem fallen fĂŒr HausĂ€rztinnen und HausĂ€rzte Obergrenzen bei der VergĂŒtung weg. Nach Angaben von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollen die Regelungen auch dazu beitragen, dass gesetzlich Versicherte einfacher Termine erhalten.

Großes Ziel ist, angesichts von bundesweit 5.000 unbesetzten Hausarztsitzen den Beruf attraktiver zu machen und das Praxisnetz zu erhalten - vor allem auf dem Land und in Ă€rmeren Vierteln von GroßstĂ€dten. Dazu hatten sich SPD und GrĂŒne mit ihrem frĂŒheren Ampel-Partner FDP noch auf wichtige Punkte eines Gesetzes verstĂ€ndigt, das nach dem Koalitionsbruch zu versanden drohte.

VergĂŒtung

FĂŒr HausĂ€rzte fallen - wie schon bei KinderĂ€rzten - sonst ĂŒbliche Deckelungen der VergĂŒtung weg. Das heißt, dass sie Mehrarbeit sicher honoriert bekommen, auch wenn das Budget ausgeschöpft ist. "Jede Leistung wird bezahlt", lautet das Motto. Das soll es fĂŒr HausĂ€rzte attraktiver machen, mehr Patienten anzunehmen. Die gesetzlichen Kassen schĂ€tzen die jĂ€hrlichen Mehrkosten auf 400 Millionen Euro, bezweifeln aber konkrete Versorgungs-Verbesserungen.

Neue Pauschalen I

Praxen erhalten kĂŒnftig eine "Versorgungspauschale" fĂŒr Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen und wenig Betreuungsbedarf. Das soll Einbestellungen in jedem Quartal nur aus AbrechnungsgrĂŒnden vermeiden und grĂ¶ĂŸere FreirĂ€ume schaffen. HausĂ€rzte können stattdessen eine bis zu ein Jahr umfassende Pauschale abrechnen.

Neue Pauschalen II

Eine extra "Vorhaltepauschale" können Praxen bekommen, die bestimmte Kriterien erfĂŒllen - zu Haus- und Pflegeheimbesuchen oder "bedarfsgerechten" Sprechzeiten etwa abends.

"Pille danach"

Das Gesetz regelt auch einige andere Punkte. Schon jetzt haben Frauen einen Anspruch auf eine Notfall-VerhĂŒtung mit einer "Pille danach" auf Kassenkosten, wenn es Hinweise auf sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung gibt - allerdings bisher nur bis zum 22. Geburtstag. Diese Altersgrenze fĂ€llt jetzt weg.

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