Heizungsgesetz gekippt: Bundestag erlaubt Gas und Öl wieder
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 17:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Mit 322 zu 272 Stimmen kippte das Parlament die zentrale Vorgabe des bisherigen Heizungsgesetzes: Die Pflicht, in Neubauten Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien zu installieren, ist Geschichte.
Rückkehr zu fossilen Brennstoffen – mit Stufenplan
Der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ist künftig wieder uneingeschränkt erlaubt. Allerdings greift eine „Bio-Treppe": Ab 2029 müssen fossile Heizungen schrittweise klimaneutrale Brennstoffe beimischen. Der Anteil startet bei 10 Prozent, steigt 2030 auf 15 Prozent und erreicht 2035 die 30-Prozent-Marke. Bis 2040 sind 60 Prozent fällig, ab 2045 müssen alle Brennstoffe komplett klimaneutral sein.
Wer zahlt die Mehrkosten?
Die zusätzlichen Kosten durch CO2-Preise, Netzentgelte und teurere Biokraftstoffe teilen sich Mieter und Vermieter künftig zur Hälfte. Für Kleinvermieter in nicht angespannten Wohnungsmärkten gibt es Ausnahmen – hier lockert das Gesetz die Beteiligungspflicht.
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44 Milliarden für den Heizungstausch
Die Bundesregierung stellt bis 2030 Fördermittel von 44 Milliarden Euro bereit – sozial gestaffelt, um einkommensschwache Haushalte zu entlasten. Allerdings sinkt die Förderung für Wärmepumpen. Zudem gilt bis zum 21. Juli ein vorübergehender Antragsstopp.
Verfassungsbeschwerde angekündigt
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Umweltverbände reagierten sofort. Die Deutsche Umwelthilfe kündigte eine Verfassungsbeschwerde an. Branchenkenner rechnen mit einer Klagewelle – die Aufweichung der Erneuerbaren-Vorgaben gilt als klimapolitischer Rückschritt.
Bereits zuvor war Die Linke mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Sie wollte die Abstimmung im Bundestag verhindern. Juristen erwarten nun eine Phase rechtlicher Unsicherheit, bis die ersten Urteile vorliegen.
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