Heizungsgesetz, Kabinett

Heizungsgesetz: Kabinett kippt die 65-Prozent-Regel

14.05.2026 - 11:58:27 | boerse-global.de

Bundesregierung streicht Heizungspflicht für Erneuerbare und setzt auf Biokraftstoffe. Umweltverbände kündigen Klagen an.

Heizungsgesetz: Kabinett kippt die 65-Prozent-Regel - Foto: über boerse-global.de
Heizungsgesetz: Kabinett kippt die 65-Prozent-Regel - Foto: über boerse-global.de

Die Bundesregierung hat den umstrittenen Gesetzesentwurf zur Gebäudesanierung verabschiedet – und damit einen radikalen Kurswechsel eingeleitet. Statt strenger Vorgaben setzt das Kabinett nun auf Technologieoffenheit und finanzielle Entlastung. Doch Umweltschützer und Wirtschaftsverbände schlagen Alarm.

Der große Rückzug von der Heizungswende

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen neuen Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet, der die bisherige Heizungspolitik auf den Kopf stellt. Die zentrale Neuerung: Die Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, fällt ersatzlos weg. Stattdessen kommt ein Modell mit schrittweise steigenden Beimischungsquoten für Biokraftstoffe – die sogenannte „Biotreppe“.

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Ab 2029 müssen Heizungsbesitzer zehn Prozent Biogas oder Bio-Öl beimischen, bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Das ursprünglich diskutierte absolute Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2045 ist ebenfalls gestrichen. Die Regierung verspricht sich davon eine Entlastung von rund 5,1 Milliarden Euro jährlich für Bürger und 2,3 Milliarden Euro für die Wirtschaft.

Scharfe Kritik von Umweltverbänden und Ingenieuren

Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) warnt vor gefährlichen „Lock-in-Effekten“: Hausbesitzer könnten weiter in Gasinfrastruktur investieren, die mit steigenden CO?-Preisen zur teuren Falle werde. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert, dass selbst 2040 noch 40 Prozent fossile Brennstoffe erlaubt sein sollen.

Besonders deutlich wird die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) : Sie fordert den Bundestag auf, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten. Der Verband verweist auf die immense wirtschaftliche Bedeutung der Sanierungsbranche: 600.000 Arbeitsplätze und rund 2,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts hängen an diesem Sektor.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zweifelt zudem an der Verfügbarkeit der benötigten Biokraftstoffe. Ohne garantierte Lieferungen von Biomethan und Bio-Öl drohe das Modell für kleine und mittlere Betriebe sowie private Haushalte zur Luftnummer zu werden.

Kostenverteilung: Mieter und Vermieter in der Zwickmühle

Ab 2028 sollen die Kosten für CO?-Bepreisung und Gasnetzgebühren hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) kritisiert diese Regelung scharf: Die Last werde einseitig auf die Vermieter abgewälzt. Der Zentralverband der Immobilienwirtschaft (ZIA) fordert einen klaren Fahrplan, der die wirtschaftliche Gesundheit der Branche nicht gefährdet.

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Umweltverbände kündigen Klagen an

Environmental Action Germany (DUH) spricht von einem „fossilen Rollback“ und bereitet rechtliche Schritte vor. Die Organisation wirft der Regierung vor, Klimaziele leichtfertig zu opfern. Der Zeitpunkt ist brisant: Erst am 6. Mai 2026 hatte die EU-Kommission vereinfachte Nachhaltigkeitsstandards für Unternehmen eingeführt – ein Signal für mehr Flexibilität, das die Bundesregierung nun für sich nutzt.

Heizungsgesetz und EU-Recht: Droht neuer Ärger?

Kritiker wie DENEFF bemängeln, dass der Entwurf die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ignoriere. Zudem fehle eine ausreichende Abstimmung mit der kommunalen Wärmeplanung. Die Gefahr: Dezentrale Heizungsinvestitionen, die später nicht in geplante Fernwärmenetze passen.

Ausblick: Heiße Debatte im Bundestag

Der Gesetzesentwurf geht nun in die parlamentarische Beratung. Verbände wie DENEFF und ZIA kündigen an, massiv für Nachbesserungen zu lobbyieren. Die ersten konkreten Schritte sind für 2028 geplant – dann greift die neue Kostenverteilung. 2029 folgt die erste Beimischungspflicht von zehn Prozent.

Ob der Kurswechsel Bestand hat, wird sich zeigen. Die angekündigten Klagen der Umweltverbände könnten für zusätzliche Unsicherheit sorgen. Für Hausbesitzer und die Heizungsbranche beginnt eine Phase des Abwartens – in einer regulatorischen Landschaft, die sich rasant verändert.

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