Heizungsgesetz: Linke zieht vor Verfassungsgericht, Entscheidung vor Sommerpause
04.07.2026 - 00:16:15 | boerse-global.de
Die Linke-Fraktion hat am Freitag eine Organklage samt Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ziel: Die Verabschiedung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes noch vor der Sommerpause stoppen.
Streit um Transparenz und Klimiwirkung
Der Vorwurf der Antragsteller wiegt schwer: Die Bundesregierung verweigere dem Parlament die nötigen Informationen für eine fundierte Entscheidung. Konkret fehlen laut Linksfraktion Angaben zur tatsächlichen Klimawirkung der Neuregelungen und zur Verfügbarkeit von Biobrennstoffen.
Rechtsanwalt Franke, beauftragt von der Fraktion, präzisiert den Kern des Streits: Das geplante Gesetz nehme einen CO2-Kredit in unbekannter Höhe zulasten künftiger Gesetzgeber auf. Abgeordnete Bock ergänzt, die Koalition opfere den Klimaschutz zugunsten der Gaswirtschaft.
Umweltverbände unterstützen die Kritik und haben eigene rechtliche Schritte angekündigt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte den Eingang der Anträge. Eine Entscheidung soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause fallen.
Was der neue Gesetzentwurf vorsieht
Union und SPD wollen die strikte 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Heizungsneueinbau kippen. Fossile Heizungen sollen unter bestimmten Bedingungen weiterhin erlaubt bleiben.
Der Plan im Detail:
- Ab 2028: Eine Grüngasquote für bestehende Heizsysteme
- Ab 1. Januar 2029: Neue Gas- und Ölheizungen müssen eine sogenannte Biotreppe erfüllen – mit schrittweise steigendem Anteil an Biogas oder klimaneutralen Brennstoffen
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Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben bereits verfassungsrechtliche Zweifel angemeldet. In der Politik weckt das Verfahren Erinnerungen an 2023: Damals stoppte ein Eilantrag des Abgeordneten Heilmann das ursprüngliche Heizungsgesetz. Das Hauptverfahren dazu ist für den 23. Juli 2026 terminiert.
EU verschärft Regeln parallel
Während die nationale Debatte läuft, sind bereits Ende Mai neue europäische Vorgaben in Kraft getreten. Die EPBD-IV-Richtlinie verschärft die Anforderungen an Energieausweise deutlich.
Seit dem 29. Mai 2026 müssen die Dokumente zusätzliche Indikatoren enthalten: CO2-Emissionen, spezifische Dämmwerte und QR-Codes. Für Gewerbeimmobilien werden zudem Hausbatterien ab 5 Kilowattstunden Kapazität relevant. Selbst Denkmäler unterliegen nun einer Ausweispflicht.
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Bestehende Ausweise behalten ihre Gültigkeit. Doch die Berechnungsmethode für Neuausstellungen wird schrittweise verschärft – mit dem Ziel, die Transparenz über den energetischen Zustand von Gebäuden zu erhöhen.
