Hitze, Arbeitsplatz

Hitze am Arbeitsplatz: Ab 35 Grad ist der Arbeitsplatz ungeeignet

01.07.2026 - 04:39:44 | boerse-global.de

Der EGB fordert bezahlte Kühlpausen, psychische Leiden dominieren die Krankenstände und neue Grenzwerte für Isocyanate kommen 2029.

Hitze, Psyche & KRITIS: Neue Regeln für die Arbeitswelt
Hitze - Mitarbeiter arbeiten in einem modernen, klimatisierten Büro, das Komfort und psychische Gesundheit fördert. 01.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Steigende Temperaturen, psychische Belastungen und neue Regulierungen zwingen Unternehmen zum Umdenken. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) fordert jetzt bezahlte Abkühlungspausen für alle Beschäftigten in der EU.

Begründung: Ab 30 Grad Celsius steigt das Unfallrisiko massiv. Arbeitgeber müssen bereits heute Schutzmaßnahmen ergreifen – bessere Lüftung, kostenlose Getränke. Ab 35 Grad gilt ein Arbeitsplatz als ungeeignet.

Kühlung wird Standard

Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen den Trend: 2015 hatten nur 30,9 Prozent der neuen Bürogebäude eine Kühlung. Mitte 2026 sind es bereits 37,8 Prozent. Auch Schulen und Kliniken ziehen nach – fast jede dritte neue Schule wird mit Klimaanlage geplant.

Psyche als größter Risikofaktor

Beim 11. Präventionsforum der Nationalen Präventionskonferenz am 30. Juni in Berlin wurden die Zahlen deutlich: Psychische Erkrankungen verursachten 2024 rund 16,7 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage. Noch alarmierender: Mit 42 Prozent sind sie der häufigste Grund für Erwerbsminderungsrenten.

Das STOPV-Prinzip soll gegensteuern. Die Methode setzt auf eine Hierarchie von Schutzmaßnahmen – von der Beseitigung von Gefahrenquellen über technische Lösungen bis zu Verhaltensregeln. Digitale Tools helfen Unternehmen künftig, diese Gefährdungsbeurteilungen rechtssicher umzusetzen.

Neue Grenzwerte für Lackierbetriebe

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Ab 2029 wird es für bestimmte Branchen richtig ernst. Der Arbeitsplatzgrenzwert für Isocyanate sinkt drastisch auf 6 Mikrogramm pro Kubikmeter. Fachleute empfehlen bereits jetzt die Umstellung auf hochwertige Filtertechniken wie A2P3- oder Gebläsefiltergeräte.

Gleichzeitig erweitert die KRITIS-Verordnung 2026 ihren Fokus. Neu betroffen: Logistik, Pharma-Vorstufen und Biotechnologie. Sie müssen künftig detaillierte Risikoanalysen vorlegen und erweiterte Meldepflichten erfüllen. Ziel ist die Aufrechterhaltung kritischer Dienstleistungen auch bei schweren Störungen.

Digitale Arbeitsmedizin – mit Grenzen

Telemedizin gewinnt an Bedeutung, aber die Fachregeln setzen weiter auf die klassische Präsenzbetreuung als Standard. Bei digitalen Lösungen müssen Datenschutz und Schweigepflicht absolute Priorität haben.

Die Architektur der Arbeitswelt verändert sich parallel. Das Innovationszentrum von DSM-firmenich in Kaiseraugst zeigt, wie gläserne Trennwandsysteme den Austausch fördern und gleichzeitig durch optimierte Tageslichtnutzung Energie sparen.

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Auszeichnung für beste Konzepte

Noch bis zum 15. Juli 2026 können Unternehmen ihre Projekte für den Deutschen Arbeitsschutzpreis 2027 einreichen. Kategorien sind strategischer und kultureller Arbeitsschutz. Die Preisverleihung findet im April 2027 in Berlin statt.

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