BGH, Klarheit

BGH schafft mehr Klarheit bei FernwÀrme-Preisstreit

25.09.2024 - 17:17:55

Im Streit um Preiserhöhungen fĂŒr FernwĂ€rmekunden hat der Bundesgerichtshof (BGH) mehr Klarheit geschaffen.

Demnach verliert ein von Kunden frĂŒhzeitig erhobener Widerspruch gegen eine Preiserhöhung seine Wirkung, wenn der Kunde nicht spĂ€testens bis zum Ablauf von drei weiteren Jahren dem Versorger gegenĂŒber bekrĂ€ftigt, dass er auch jetzt noch an seiner Beanstandung festhĂ€lt. Das teilte das Gericht in Karlsruhe mit. (Az. VIII ZR 165/21 u.a.)

Geklagt hatten drei Kunden gegen ihren FernwĂ€rmeversorger. Dieser hatte vor Jahren nach im Vertrag vorgesehenen Klauseln die Preise erhöht. Alle drei KlĂ€ger legten im Jahr nach Vertragsschluss und damit frĂŒhzeitig Widerspruch gegen die Preiserhöhung ein. Sie zahlten in der Zeit danach aber zunĂ€chst den neuen, höheren Preis.

Nachdem das Kammergericht Berlin 2019 in einem anderen Verfahren geurteilt hatte, dass die entsprechenden PreisĂ€nderungsklauseln unwirksam seien, verlangten die KlĂ€ger vom Versorger die ihrer Ansicht nach seit 2015 zu viel gezahlten WĂ€rmeentgelte zurĂŒck. Sie forderten RĂŒckzahlungen auf Grundlage der bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. In den Vorinstanzen hatten sie dabei zunĂ€chst keinen oder nur wenig Erfolg.

Weil aus den Feststellungen der Berufungsgerichte nicht abschließend beurteilt werden könne, ob die KlĂ€ger ihre ursprĂŒnglichen WidersprĂŒche innerhalb von drei Jahren gegenĂŒber dem FernwĂ€rmeversorger bekrĂ€ftigten, hob der BGH die Urteile der Berufungsgerichte auf. Sie mĂŒssen dort nun erneut verhandelt und entschieden werden.

@ dpa.de