Diesel-Skandal: EuGH weist Volkswagen-Argumentation zurĂŒck
01.08.2025 - 14:54:33Volkswagen muss im Abwehrkampf gegen Schadenersatzklagen von Diesel-KĂ€ufern eine weitere Niederlage einstecken. Der Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union (EuGH) urteilte jetzt, dass sich der Wolfsburger Konzern nicht auf einen sogenannten Verbotsirrtum hinsichtlich der Nutzung von Abschalteinrichtungen fĂŒr die Abgasreinigung berufen kann. Dieser liegt vor, wenn jemand nicht weiĂ oder falsch einschĂ€tzt, dass sein Verhalten verboten und damit rechtswidrig ist.Â
Hintergrund des Urteils des höchsten EU-Gerichts ist ein Verfahren am Landgericht Ravensburg. Dort verlangen nach EuGH-Angaben zwei KĂ€ufer von VW-Dieselfahrzeugen EntschĂ€digung, weil ihre Wagen mit mutmaĂlich unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtungen fĂŒr die Abgasreinigung ausgestattet wurden. Diese sorgten dafĂŒr, dass die AbgasrĂŒckfĂŒhrung ab einer AuĂentemperatur von zehn Grad verringert wurde - mit der Folge, dass die Stickoxidemissionen stiegen.
Volkswagen argumentierte mit Typgenehmigung
VW brachte in dem Verfahren vor, dass es von der ZulĂ€ssigkeit der Abschalteinrichtung ausgegangen sei und diese im Fall einer Nachfrage auch durch das Kraftfahrtbundesamt genehmigt worden wĂ€re.Â
Der EuGH befand dazu nun: Ein Automobilhersteller kann sich nicht von seiner Haftung fĂŒr eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung befreien, nur weil fĂŒr den Fahrzeugtyp oder die Einrichtung selbst eine Genehmigung durch die zustĂ€ndige nationale Behörde vorliegt.
Die EG-Typgenehmigung bedeute nÀmlich nicht zwangslÀufig, dass die Abschalteinrichtung zulÀssig sei. Zudem stellte der Gerichtshof klar, dass die Haftung des Herstellers sowohl dann gilt, wenn die unzulÀssige Abschalteinrichtung bei der Herstellung des Fahrzeugs eingebaut wurde, als auch dann, wenn sie spÀter eingebaut wurde.
Der europĂ€ische Verbraucherverband BEUC zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. «Das heutige Urteil ist ein neuer Sieg fĂŒr europĂ€ische Verbraucher in der seit zehn Jahren andauernden Dieselgate-AffĂ€re», teilte Alexandre Biard, zustĂ€ndig fĂŒr Durchsetzung, Wettbewerb und Verbraucherrechte beim BEUC, mit.
Höhe des Schadenersatzes darf begrenzt werden
Zur Frage der Höhe des Schadenersatzes urteilte der EuGH, dass eine Empfehlung des Bundesgerichtshofs (BGH) dazu grundsĂ€tzlich nicht zu beanstanden ist - allerdings sei darauf zu achten, dass die EntschĂ€digung eine angemessene Wiedergutmachung fĂŒr den erlittenen Schaden darstelle.Â
Der BGH hatte zuvor fĂŒr die unteren Instanzgerichte eine Art Ermessenskorridor festgelegt. Dieser sieht vor, pauschal eine EntschĂ€digung zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises anzusetzen - ohne beispielsweise in jedem verhandelten Fall weiter ins Detail zu gehen und etwa einen SachverstĂ€ndigen einschalten zu mĂŒssen.
Zudem hielt der EuGH fest, dass es mit dem Unionsrecht grundsÀtzlich vereinbar ist, vom Schadenersatz einen Betrag abzuziehen, der dem Vorteil der Nutzung dieses Fahrzeugs entspricht.
Autokonzern reagiert gelassenÂ
Volkswagen bewertete die Bedeutung des Urteils in einer Stellungnahme als gering. Wie der BGH die Vorgaben in nationales Recht umsetzen werde, sei zwar noch nicht absehbar, hieĂ es. UnabhĂ€ngig davon gehe man aber von ĂŒberschaubaren Auswirkungen fĂŒr Volkswagen aus, weil nur noch wenige Diesel-Klagen vor deutschen Gerichten anhĂ€ngig seien.
Das Urteil des EuGH zum Diesel-Skandal war nicht das erste. Bereits 2023 hatte das höchste EU-Gericht sich mit Fragen dazu beschĂ€ftigt und mit einem Urteil die HĂŒrden fĂŒr Schadenersatz-Klagen von betroffenen Auto-KĂ€ufern gesenkt.





