KI-Deepfakes, FĂ€lschungen

KI-Deepfakes: EU verbietet sexuelle FĂ€lschungen ab Dezember

30.06.2026 - 03:56:11 | boerse-global.de

Der Bundestag wÀhlt Prof. Dr. Moritz Hennemann zum neuen Datenschutzbeauftragten. EU verbietet KI-Deepfakes ab Dezember 2026.

Moritz Hennemann: Neuer Bundesdatenschutzbeauftragter gewÀhlt
KI-Deepfakes - Abstrakte Darstellung von Datenschutz und digitaler Sicherheit mit leuchtenden Linien, die ein Schutzschild ĂŒber einer Karte Deutschlands bilden. 30.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Dr. Moritz Hennemann am Montag zum neuen Bundesbeauftragten fĂŒr den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

Der Rechtswissenschaftler der UniversitĂ€t Freiburg ĂŒbernimmt die Leitung der nationalen Aufsichtsbehörde fĂŒr fĂŒnf Jahre. WĂ€hrend dieser Zeit ruht seine Professur.

Behörde mit 370 Mitarbeitern

Hennemann fĂŒhrt kĂŒnftig rund 370 BeschĂ€ftigte. Die Behörde kontrolliert Bundesbehörden und Telekommunikationsunternehmen auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften.

Zudem berĂ€t sie die Politik in Datenschutzfragen und betreibt Öffentlichkeitsarbeit. Die Wahl fĂ€llt in eine Zeit wachsender regulatorischer Anforderungen – sowohl national als auch international.

G7 fordert strikten Grundrechtsschutz

Kurz vor Hennemanns Wahl trafen sich die G7-Datenschutzbehörden Ende Juni in Paris. Deutschland vertrat dort der stellvertretende BfDI Andreas Hartl.

Die Behörden forderten einen strikten Grundrechtsschutz bei Online-AltersprĂŒfungen und Smart Homes. Alterskontrollen mĂŒssten verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig und datenschutzfreundlich sein, ohne Nutzerprofile zu erstellen oder Tracking einzusetzen.

Bei Smart-Home-GerĂ€ten fĂŒr Kinder sollten Ortungsdienste und verhaltensbasierte Werbung standardmĂ€ĂŸig deaktiviert sein.

EU verbietet KI-Deepfakes

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Das EU-Deepfake-Verbot tritt am 2. Dezember 2026 in Kraft und betrifft Anbieter und Nutzer gleichermaßen. Nur satirische Inhalte sind ausgenommen. Mit dem kostenlosen Compliance-Check prĂŒfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihre KI-Prozesse betroffen sind. Compliance-Check per E-Mail anfordern

Parallel zur deutschen Entscheidung billigten die EU-MitgliedslĂ€nder am Montag ein Verbot fĂŒr KI-Anwendungen, die sexualisierte Deepfakes erstellen. Die Regelung tritt am 2. Dezember 2026 in Kraft.

Sie betrifft Anbieter und Nutzer gleichermaßen – Ausnahmen gibt es nur fĂŒr satirische Inhalte. Das EU-KI-Amt ĂŒberwacht die Durchsetzung.

Ebenfalls am Montag billigte der EU-Rat die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI. Sie vereinfacht den bestehenden AI Act und fördert die KI-Kompetenz.

Debatte um KI-Sicherheitsinstitut

In der Bundesregierung lĂ€uft derzeit die Diskussion ĂŒber ein deutsches KI-Sicherheitsinstitut nach britischem Vorbild. Beteiligt sind Kanzleramt, Digital- und Innenministerium sowie BSI und Bundesnetzagentur.

Ein Entwurf sieht die Ansiedlung am BSI vor. Felix Sieker von der Bertelsmann Stiftung warnt jedoch vor zu geringer Personalausstattung und plĂ€diert fĂŒr eine eigenstĂ€ndige Behörde.

EuGH prÀzisiert DSGVO-Schadensersatz

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Strafen fĂŒr KI-Deepfakes ab Dezember 2026 – sind Ihre Systeme compliant? Die kostenlose Checkliste zeigt Ihnen die verbotenen Anwendungen, Ausnahmen und die nĂ€chsten Schritte zur Umsetzung. Checkliste anfordern

Die Rechtsprechung zur Datenschutz-Grundverordnung bleibt ein zentrales Thema. Ein EuGH-Urteil vom 19. MĂ€rz 2026 konkretisierte die Bedingungen fĂŒr Schadensersatz bei AuskunftsantrĂ€gen.

Ein erster Antrag nach Art. 15 DSGVO kann demnach als exzessiv gelten, wenn er missbrĂ€uchlich gestellt wird. FĂŒr Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO ist der Nachweis eines tatsĂ€chlichen Schadens und eines Kausalzusammenhangs nötig – eine bloße BefĂŒrchtung reicht nicht.

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