KI-Deepfakes: EU verbietet sexuelle FĂ€lschungen ab Dezember
30.06.2026 - 03:56:11 | boerse-global.de
Dr. Moritz Hennemann am Montag zum neuen Bundesbeauftragten fĂŒr den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
Der Rechtswissenschaftler der UniversitĂ€t Freiburg ĂŒbernimmt die Leitung der nationalen Aufsichtsbehörde fĂŒr fĂŒnf Jahre. WĂ€hrend dieser Zeit ruht seine Professur.
Behörde mit 370 Mitarbeitern
Hennemann fĂŒhrt kĂŒnftig rund 370 BeschĂ€ftigte. Die Behörde kontrolliert Bundesbehörden und Telekommunikationsunternehmen auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften.
Zudem berĂ€t sie die Politik in Datenschutzfragen und betreibt Ăffentlichkeitsarbeit. Die Wahl fĂ€llt in eine Zeit wachsender regulatorischer Anforderungen â sowohl national als auch international.
G7 fordert strikten Grundrechtsschutz
Kurz vor Hennemanns Wahl trafen sich die G7-Datenschutzbehörden Ende Juni in Paris. Deutschland vertrat dort der stellvertretende BfDI Andreas Hartl.
Die Behörden forderten einen strikten Grundrechtsschutz bei Online-AltersprĂŒfungen und Smart Homes. Alterskontrollen mĂŒssten verhĂ€ltnismĂ€Ăig und datenschutzfreundlich sein, ohne Nutzerprofile zu erstellen oder Tracking einzusetzen.
Bei Smart-Home-GerĂ€ten fĂŒr Kinder sollten Ortungsdienste und verhaltensbasierte Werbung standardmĂ€Ăig deaktiviert sein.
EU verbietet KI-Deepfakes
Das EU-Deepfake-Verbot tritt am 2. Dezember 2026 in Kraft und betrifft Anbieter und Nutzer gleichermaĂen. Nur satirische Inhalte sind ausgenommen. Mit dem kostenlosen Compliance-Check prĂŒfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihre KI-Prozesse betroffen sind. Compliance-Check per E-Mail anfordern
Parallel zur deutschen Entscheidung billigten die EU-MitgliedslĂ€nder am Montag ein Verbot fĂŒr KI-Anwendungen, die sexualisierte Deepfakes erstellen. Die Regelung tritt am 2. Dezember 2026 in Kraft.
Sie betrifft Anbieter und Nutzer gleichermaĂen â Ausnahmen gibt es nur fĂŒr satirische Inhalte. Das EU-KI-Amt ĂŒberwacht die Durchsetzung.
Ebenfalls am Montag billigte der EU-Rat die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI. Sie vereinfacht den bestehenden AI Act und fördert die KI-Kompetenz.
Debatte um KI-Sicherheitsinstitut
In der Bundesregierung lĂ€uft derzeit die Diskussion ĂŒber ein deutsches KI-Sicherheitsinstitut nach britischem Vorbild. Beteiligt sind Kanzleramt, Digital- und Innenministerium sowie BSI und Bundesnetzagentur.
Ein Entwurf sieht die Ansiedlung am BSI vor. Felix Sieker von der Bertelsmann Stiftung warnt jedoch vor zu geringer Personalausstattung und plĂ€diert fĂŒr eine eigenstĂ€ndige Behörde.
EuGH prÀzisiert DSGVO-Schadensersatz
Strafen fĂŒr KI-Deepfakes ab Dezember 2026 â sind Ihre Systeme compliant? Die kostenlose Checkliste zeigt Ihnen die verbotenen Anwendungen, Ausnahmen und die nĂ€chsten Schritte zur Umsetzung. Checkliste anfordern
Die Rechtsprechung zur Datenschutz-Grundverordnung bleibt ein zentrales Thema. Ein EuGH-Urteil vom 19. MĂ€rz 2026 konkretisierte die Bedingungen fĂŒr Schadensersatz bei AuskunftsantrĂ€gen.
Ein erster Antrag nach Art. 15 DSGVO kann demnach als exzessiv gelten, wenn er missbrĂ€uchlich gestellt wird. FĂŒr Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO ist der Nachweis eines tatsĂ€chlichen Schadens und eines Kausalzusammenhangs nötig â eine bloĂe BefĂŒrchtung reicht nicht.
