KI-Deepfakes, FĂ€lschungen

KI-Deepfakes: EU verbietet sexuelle FĂ€lschungen ab Dezember

Veröffentlicht am: 30.06.2026 um 03:56 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Bundestag wÀhlt Prof. Dr. Moritz Hennemann zum neuen Datenschutzbeauftragten. EU verbietet KI-Deepfakes ab Dezember 2026.

Moritz Hennemann: Neuer Bundesdatenschutzbeauftragter gewÀhlt
Abstrakte Darstellung von Datenschutz und digitaler Sicherheit mit leuchtenden Linien, die ein Schutzschild ĂŒber einer Karte Deutschlands bilden. Illustration mit AI erstellt.

Dr. Moritz Hennemann am Montag zum neuen Bundesbeauftragten fĂŒr den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

Der Rechtswissenschaftler der UniversitĂ€t Freiburg ĂŒbernimmt die Leitung der nationalen Aufsichtsbehörde fĂŒr fĂŒnf Jahre. WĂ€hrend dieser Zeit ruht seine Professur.

Behörde mit 370 Mitarbeitern

Hennemann fĂŒhrt kĂŒnftig rund 370 BeschĂ€ftigte. Die Behörde kontrolliert Bundesbehörden und Telekommunikationsunternehmen auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften.

Zudem berĂ€t sie die Politik in Datenschutzfragen und betreibt Öffentlichkeitsarbeit. Die Wahl fĂ€llt in eine Zeit wachsender regulatorischer Anforderungen – sowohl national als auch international.

G7 fordert strikten Grundrechtsschutz

Kurz vor Hennemanns Wahl trafen sich die G7-Datenschutzbehörden Ende Juni in Paris. Deutschland vertrat dort der stellvertretende BfDI Andreas Hartl.

Die Behörden forderten einen strikten Grundrechtsschutz bei Online-AltersprĂŒfungen und Smart Homes. Alterskontrollen mĂŒssten verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig und datenschutzfreundlich sein, ohne Nutzerprofile zu erstellen oder Tracking einzusetzen.

Bei Smart-Home-GerĂ€ten fĂŒr Kinder sollten Ortungsdienste und verhaltensbasierte Werbung standardmĂ€ĂŸig deaktiviert sein.

EU verbietet KI-Deepfakes

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Das EU-Deepfake-Verbot tritt am 2. Dezember 2026 in Kraft und betrifft Anbieter und Nutzer gleichermaßen. Nur satirische Inhalte sind ausgenommen. Mit dem kostenlosen Compliance-Check prĂŒfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihre KI-Prozesse betroffen sind. Compliance-Check per E-Mail anfordern

Parallel zur deutschen Entscheidung billigten die EU-MitgliedslĂ€nder am Montag ein Verbot fĂŒr KI-Anwendungen, die sexualisierte Deepfakes erstellen. Die Regelung tritt am 2. Dezember 2026 in Kraft.

Sie betrifft Anbieter und Nutzer gleichermaßen – Ausnahmen gibt es nur fĂŒr satirische Inhalte. Das EU-KI-Amt ĂŒberwacht die Durchsetzung.

Ebenfalls am Montag billigte der EU-Rat die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI. Sie vereinfacht den bestehenden AI Act und fördert die KI-Kompetenz.

Debatte um KI-Sicherheitsinstitut

In der Bundesregierung lĂ€uft derzeit die Diskussion ĂŒber ein deutsches KI-Sicherheitsinstitut nach britischem Vorbild. Beteiligt sind Kanzleramt, Digital- und Innenministerium sowie BSI und Bundesnetzagentur.

Ein Entwurf sieht die Ansiedlung am BSI vor. Felix Sieker von der Bertelsmann Stiftung warnt jedoch vor zu geringer Personalausstattung und plĂ€diert fĂŒr eine eigenstĂ€ndige Behörde.

EuGH prÀzisiert DSGVO-Schadensersatz

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Strafen fĂŒr KI-Deepfakes ab Dezember 2026 – sind Ihre Systeme compliant? Die kostenlose Checkliste zeigt Ihnen die verbotenen Anwendungen, Ausnahmen und die nĂ€chsten Schritte zur Umsetzung. Checkliste anfordern

Die Rechtsprechung zur Datenschutz-Grundverordnung bleibt ein zentrales Thema. Ein EuGH-Urteil vom 19. MĂ€rz 2026 konkretisierte die Bedingungen fĂŒr Schadensersatz bei AuskunftsantrĂ€gen.

Ein erster Antrag nach Art. 15 DSGVO kann demnach als exzessiv gelten, wenn er missbrĂ€uchlich gestellt wird. FĂŒr Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO ist der Nachweis eines tatsĂ€chlichen Schadens und eines Kausalzusammenhangs nötig – eine bloße BefĂŒrchtung reicht nicht.

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