Krankschreibung: Koalition plant Attestpflicht ab erstem Tag
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 03:19 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ein Anfang Juli gefasster Beschluss sieht vor, die erst im Dezember 2023 dauerhaft eingeführte telefonische Krankschreibung wieder zu kippen. Parallel dazu soll eine generelle Attestpflicht bereits ab dem ersten Krankheitstag kommen.
Arbeitgeberverbände begrüßen die Pläne. Ärztevertreter und Krankenkassen warnen dagegen vor einer massiven Überlastung der Praxen – und bezweifeln den medizinischen sowie ökonomischen Nutzen.
Massiver Mehraufwand für Arztpraxen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) reagierte mit scharfer Ablehnung. Nach ihren Berechnungen würde die Pflicht zum Praxisbesuch ab Tag eins zu jährlich rund 30 Millionen zusätzlichen Patientenkontakten führen. Das entspreche einem Arbeitsaufwand von etwa 208.000 Arbeitstagen.
Der KBV-Vorstand bezeichnete das Vorhaben als „Zumutung, die an Unverschämtheit grenzt“. Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband kritisierte die Pläne als reine Symbolpolitik. Ein Großteil der Belastung entfalle auf Bagatellerkrankungen, die nun in den ohnehin vollen Wartezimmern begutachtet werden müssten.
Regionalverbände wie in Baden-Württemberg rechnen allein für ihr Bundesland mit drei Millionen zusätzlichen Arztbesuchen pro Jahr. Ein Allgemeinmediziner betonte: „Die Neuregelung ist in der täglichen Praxis kaum machbar.“
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Zweifel am Missbrauch der Telefon-Krankschreibung
Befürworter wie Unionspolitiker und Arbeitgebervertreter argumentieren mit dem Schutz vor Missbrauch. Sie verweisen auf die gestiegenen Krankenstände, die einen Wettbewerbsnachteil für den Standort Deutschland darstellten. Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßte die Maßnahmen ausdrücklich.
Die Krankenkassen widersprechen. Der AOK-Vorstand betonte, es gebe keine Evidenz für einen systematischen Missbrauch der telefonischen Krankschreibung. Deren Anteil liege lediglich zwischen 0,8 und 1,2 Prozent aller Fälle. Auch Analysen der DAK stützen diese Einschätzung.
Experten führen den statistischen Anstieg der Krankentage vielmehr auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zurück. Seit deren Einführung 2022 werden auch kurze Fehlzeiten lückenlos erfasst – zu 40 bis 60 Prozent erkläre dies den Anstieg.
Rechtliche Folgen und digitale Auswege
Die rechtliche Umsetzung ist frühestens für Anfang 2027 vorgesehen. Ein Arbeitsrechtler wies darauf hin, dass Arbeitgeber bereits heute gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz ein Attest ab dem ersten Tag verlangen können – sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes regelt. Bestehende Vereinbarungen mit einer Vorlagepflicht erst ab Tag drei oder vier könnten durch das Günstigkeitsprinzip geschützt sein.
Als möglicher Ausweichweg rückt die Videosprechstunde in den Fokus. Im ersten Halbjahr 2025 stieg deren Nutzung bei gesetzlich Versicherten bereits um 14 Prozent auf 1,5 Millionen Fälle. Einige Mediziner halten die Neuregelung durch verstärkten Einsatz digitaler Formate für handhabbar – auch eine rückwirkende Krankschreibung für bis zu drei Tage sei denkbar.
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Das Kieler Institut für Weltwirtschaft warnte dagegen: Der Wegfall der Telefon-AU bei gleichzeitigem Praxiszwang könnte die Ansteckungsgefahr in Wartezimmern erhöhen.
Politischer Widerstand und Zeitplan
Innerhalb der Koalition ist die Einigung noch nicht unumstritten. Die SPD-Spitze bestätigte zwar eine Grundsatzeinigung, doch Gesundheitsexperten der Partei fordern eine wissenschaftliche Grundlage für die Verschärfungen. Auch aus dem Arbeitnehmerflügel der CDU kam Widerstand. Der Bundesrat hat das Vorhaben bereits in einer Stellungnahme abgelehnt.
Am 10. Juli soll das GKV-Spargesetz verabschiedet werden. Branchenkenner vermuten, dass die BdDebatte um die telefonische Krankschreibung auch dazu dienen könnte, von anderen Einschnitten in diesem Paket abzulenken. Eine endgültige gesetzliche Fixierung der neuen Regeln steht noch aus.
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