Kryptobesteuerung: Ab 2027 entfÀllt Haltefrist, 25% Pauschalsteuer
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 23:05 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Besonders heikel: die fortlaufende Nutzung deutscher Konten mit alter Steuer-ID und FreistellungsauftrÀgen.
Ein aktueller Fall zeigt die typischen Fallstricke. Eine Person meldete sich 2023 ab und zog auf die Philippinen â fĂŒhrte aber ihre deutschen Tagesgeldkonten mit der ursprĂŒnglichen Steuer-ID weiter. Der Haken: Die hinterlegten FreistellungsauftrĂ€ge sorgten dafĂŒr, dass auf die ZinsertrĂ€ge keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde.
ZinsertrĂ€ge meist steuerfrei â aber mit Risiko
Die Rechtslage ist ĂŒberraschend klar. FĂŒr Menschen ohne Wohnsitz in Deutschland gilt nur die beschrĂ€nkte Steuerpflicht. Nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG unterliegen ZinsertrĂ€ge aus normalen Bankguthaben bei beschrĂ€nkt Steuerpflichtigen in der Regel nicht der deutschen Einkommensteuer.
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Klingt gut, birgt aber TĂŒcken. Zwar entsteht dem Fiskus durch einen falschen Freistellungsauftrag kein direkter Steuerschaden. Doch Finanzbehörden können trotzdem Steuerstrafverfahren einleiten oder SteuererklĂ€rungen fĂŒr vergangene Jahre fordern. Entscheidend ist dann der Nachweis des tatsĂ€chlichen Auslandsaufenthalts.
Zinsniveau steigt â EZB dreht an der Leitzinsschraube
Die steuerliche Frage wird aktuell besonders relevant. Die EuropĂ€ische Zentralbank hob den Leitzins am 17. Juni 2026 um 25 Basispunkte an â die EinlagefazilitĂ€t liegt nun bei 2,25 Prozent.
Die Banken reagieren unterschiedlich:
- Bigbank und Norisbank locken mit Spitzenzinsen von bis zu 4,05 Prozent pro Jahr
- SMARTBROKER+ senkte nach der EZB-Entscheidung auf 2,0 Prozent fĂŒr Guthaben bis 100.000 Euro
- Trade Republic bietet in Ăsterreich Neukunden 3,0 Prozent â mit dem Unterschied, dass Anleger die Kapitalertragsteuer selbst in der SteuererklĂ€rung angeben mĂŒssen
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Neue Regeln fĂŒr Krypto und Grundsicherung
Parallel Àndern sich angrenzende Rechtsbereiche. Das Bundeskabinett legte Anfang Juli 2026 PlÀne zur Kryptobesteuerung vor: Ab 1. Januar 2027 entfÀllt die einjÀhrige Haltefrist. Stattdessen kommt eine pauschale Kapitalertragsteuer von 25 Prozent plus SolidaritÀtszuschlag.
Und zum 1. Juli 2026 ersetzte die Grundsicherung das BĂŒrgergeld. Die Karenzzeiten beim Schonvermögen entfallen, neue altersgestaffelte FreibetrĂ€ge gelten. FĂŒr Sparer bedeutet das: frĂŒhzeitige VermögensprĂŒfung durch die Behörden.
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