Kündigungsschutz, BAG

Kündigungsschutz: BAG verschärft Regeln für Massenentlassungen

30.06.2026 - 15:13:41 | boerse-global.de

Unternehmen setzen vermehrt auf Freiwilligenprogramme, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Volkswagen plant massiven Stellenabbau.

Aufhebungsverträge statt Kündigungen: Neuer Trend bei Personalabbau
Kündigungsschutz - Ein unscharfer Anzugträger blickt in einem modernen Büro aus dem Fenster. Im Vordergrund liegen Dokumente und ein Stift. 30.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Immer mehr Unternehmen setzen auf Aufhebungsverträge und Freiwilligenprogramme, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Der Trend zeigt sich besonders deutlich bei Volkswagen, aber auch in anderen Branchen. Die rechtlichen Hürden für Massenentlassungen haben sich zuletzt verschärft.

Strengere Regeln für Kündigungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) machte im April 2026 klar: Fehlt die Massenentlassungsanzeige oder erfolgt die Kündigung vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat, ist sie unwirksam. Die Reihenfolge ist zwingend: erst Konsultation, dann Anzeige, dann Kündigung. Ein Nachholen der Anzeige ist laut der aktuellen Rechtsprechung ausgeschlossen.

Bereits im März hatte das BAG die Bedeutung der ordnungsgemäßen Anzeige als Wirksamkeitsvoraussetzung unterstrichen. Für Unternehmen wird es damit riskanter, Massenentlassungen durchzuziehen.

Freiwilligenprogramme als Ausweg

Um langwierige Kündigungsschutzprozesse zu vermeiden, greifen Arbeitgeber vermehrt zu Voluntary Leavers Programs. Beschäftigte können das Unternehmen gegen Abfindung freiwillig verlassen. Für Arbeitgeber sinkt damit das Risiko von Diskriminierungsklagen oder Fehlern bei der Sozialauswahl.

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Doch Aufhebungsverträge bergen für Arbeitnehmer erhebliche Risiken. Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht. Um das zu vermeiden, müssen bestimmte Klauseln im Vertrag stehen – etwa der Hinweis, dass die Vereinbarung zur Vermeidung einer unumgänglichen betriebsbedingten Kündigung geschlossen wird. Auch steuerliche Aspekte und die betriebliche Altersversorgung müssen geprüft werden.

Volkswagen: 140.000 Stellen vor dem Aus?

Die Relevanz rechtssicherer Personalabbaustrategien zeigt sich bei Volkswagen. Das Management plant offenbar den Abbau von bis zu 140.000 Stellen weltweit und die Schließung von vier Werken in Deutschland – darunter Hannover, Emden, Zwickau und Neckarsulm.

Der Betriebsrat hat noch keine konkreten Zahlen erhalten. Arbeitnehmervertreter und die IG Metall kündigten bereits Widerstand an. Eine entscheidende Aufsichtsratssitzung zur künftigen Strategie wird für den 9. Juli erwartet.

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Auch andere Branchen betroffen

In Rheda-Wiedenbrück einigte sich ein Camping-Van-Hersteller Ende Juni auf den Abbau von rund 100 Stellen. Der Einzelhändler Depot schließt im Zuge einer Insolvenz 66 seiner 155 verbleibenden Filialen – etwa 330 Beschäftigte sind betroffen.

In Insolvenzverfahren gelten Sonderregeln: Die Kündigungsfrist ist auf maximal drei Monate verkürzt, Abfindungsansprüche aus Sozialplänen sind gesetzlich gedeckelt.

Führungskräfte besonders betroffen

Die zahl der arbeitslosen Führungskräfte stieg 2025 um 14 Prozent auf 49.000. Experten raten bei Trennungsgesprächen zu einer realistischen Einschätzung der Abfindungshöhe – ein Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr gilt als Orientierungspunkt.

Der CDU-Wirtschaftsrat forderte heute eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Spitzenverdiener mit einem Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro monatlich. Der Vorschlag sieht vor, den gesetzlichen Kündigungsschutz durch vertraglich vereinbarte Abfindungsoptionen zu ersetzen.

Strengere Sanktionen ab Juli

Ab morgen gelten verschärfte Regeln bei der staatlichen Grundsicherung. Die Reform sieht härtere Sanktionen bei Terminversäumnissen oder der Ablehnung von Arbeitsangeboten vor. Das erhöht den Druck auf Arbeitssuchende nach einem Personalabbau zusätzlich.

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