Kündigungswelle, Urteile

Kündigungswelle und neue Urteile: Das ändert sich im Arbeitsrecht

07.05.2026 - 22:16:50 | boerse-global.de

IAV und BioNTech streichen tausende Stellen, während Gerichtsurteile neue Kündigungsregeln definieren.

Kündigungswelle und neue Urteile: Das ändert sich im Arbeitsrecht - Foto: über boerse-global.de
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Während Großkonzerne wie IAV und BioNTech Tausende Stellen streichen, schaffen wegweisende Gerichtsurteile neue Klarheit bei Kündigungen. Für Führungskräfte wird die rechtssichere Personalarbeit zur zentralen Herausforderung.

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Massiver Stellenabbau in Schlüsselbranchen

Besonders die Autoindustrie und die Pharmabranche stehen unter Druck. Die Volkswagen-Tochter IAV kündigte am 6. Mai 2026 an, rund 1.400 Stellen in Deutschland zu streichen. Besonders hart trifft es den Standort Berlin-Charlottenburg: Das Unternehmen will die Zentrale bis 2027 verkaufen oder schließen. Rund 1.250 Beschäftigte in der Hauptstadt sind betroffen. Bereits 2024 hatte IAV 500 Jobs abgebaut.

IG-Metall-Bezirksleiterin Birgit Dietze kritisierte die Pläne scharf: „Hier wird ein profitables Unternehmen auseinandergerissen, nur um kurzfristige Renditeziele zu erreichen." IAV-Chef Jörg Astalosch verteidigt die Maßnahmen als alternativlos: „Die Kostenstruktur muss dringend an die Marktentwicklung angepasst werden."

Auch in der Pharmaindustrie rumort es. Nach der Übernahme von CureVac durch BioNTech sollen bis Ende 2027 mehrere Standorte geschlossen werden. Rund 1.900 Arbeitsplätze sind gefährdet. Betriebsräte und Kommunalpolitiker werfen dem Mainzer Unternehmen vor, die Belegschaft zu spät informiert zu haben. „Das war eine feindliche Übernahme, keine Partnerschaft", sagt ein Sprecher des Gesamtbetriebsrats.

Gerichte ziehen rote Linien bei Kündigungen

Drei aktuelle Urteile setzen neue Maßstäbe – und geben Personalverantwortlichen wichtige Orientierung.

Krankheitsbedingte Kündigungen sind unter strengen Auflagen möglich. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschied am 9. Dezember 2025: Wer über drei Jahre hinweg 182 Fehltage anhäuft, kann entlassen werden – wenn drei Bedingungen erfüllt sind: eine negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen (etwa Lohnfortzahlung von über sechs Wochen pro Jahr) und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Zwingend erforderlich: Das Unternehmen muss ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt haben.

Sicherheitsbedenken wiegen schwer. Das Hessische LAG bestätigte am 21. November 2025 die Kündigung eines Mitarbeiters im Bahn-Sicherheitsbereich. Der Grund: Der Verdacht auf Unterstützung der extremistischen Gruppe „Vereinte Patrioten". Das Gericht stellte klar: Wer in sicherheitsrelevanten Positionen arbeitet, muss sich auch außerhalb des Jobs politisch einwandfrei verhalten – selbst wenn eine strafrechtliche Verurteilung noch nicht rechtskräftig ist.

Urlaubsregelungen haben enge Grenzen. Das LAG Thüringen kippte am 2. März 2026 eine Betriebsvereinbarung, die zusammenhängenden Urlaub auf maximal zwei Wochen begrenzte. Das Gericht: Das Bundesurlaubsgesetz schreibt zwar mindestens zwölf zusammenhängende Arbeitstage vor, erlaubt aber keine willkürliche Obergrenze nach oben. Ausnahmen gibt es nur bei zwingenden betrieblichen Gründen.

Betriebsratswahlen: Die letzte Chance für den Dialog

Bis Ende Mai 2026 laufen bundesweit die Betriebsratswahlen. Für viele Unternehmen ist das ein Weckruf. In Betrieben wie ZF Schwandorf mit großen Gremien geht es um komplexe Interessenausgleiche.

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Personalchefs sollten eines nicht vergessen: Nach §102 Betriebsverfassungsgesetz haben Mitarbeiter das Recht, die Stellungnahme des Betriebsrats zu ihrer Kündigung einzusehen. Das gilt auch bei Vorwürfen wie Belästigung oder Fehlverhalten – solange die Privatsphäre Dritter gewahrt bleibt.

Ein Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 30. September 2025 schafft Klarheit zum Timing: Werden Kündigungen kurz vor Gründung eines Betriebsrats ausgesprochen, kann das Gremium nicht nachträglich ein Vermittlungsverfahren erzwingen. Allerdings: Wer die Wahl absichtlich behindert, riskiert separate rechtliche Konsequenzen.

Neue Gesetze: Flexiblere Arbeitszeit, strengere Regeln

Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas plant tiefgreifende Reformen.

Arbeitszeitgesetz: Ab Juni 2026 soll ein Entwurf vorliegen, der die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Obergrenze ersetzt. Das Ziel: mehr Flexibilität für Familie und Beruf. Gleichzeitig ist eine elektronische Zeiterfassung geplant, um Missbrauch zu verhindern. Während Wirtschaftsverbände die Flexibilisierung begrüßen, warnen Gewerkschaften vor steigender Belastung: „Ohne tägliche Höchstgrenzen droht die Entgrenzung der Arbeit", sagt DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel.

Sozialreform: Bis Herbst 2026 soll ein Konzept zur Zusammenlegung von Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag stehen. Die Umsetzung ist für Ende 2027 geplant. Der Hintergrund: Rund 810.000 Aufstocker bezogen 2025 trotz Arbeit staatliche Unterstützung. Zwar sank diese Zahl seit 2015 um 35 Prozent, doch der Staat gab 2025 noch knapp sieben Milliarden Euro für diese Leistungen aus.

Ausblick: Was Führungskräfte jetzt beachten müssen

Bis zum 7. Juni 2026 müssen Unternehmen die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen. Und das neue Tariftreuegesetz gilt bereits für öffentliche Aufträge ab 50.000 Euro.

Die Botschaft der Gerichte ist eindeutig: Kündigungen und Personalentscheidungen müssen prozessual einwandfrei sein. Wer Betriebsratsrechte ignoriert oder Gesundheitsverfahren überspringt, handelt fahrlässig. In Zeiten des Umbruchs wird rechtssicheres Personalmanagement zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.

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