Lohnerhöhung: BAG verbietet Kopplung an neue VertrÀge
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 23:52 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klare Grenzen gezogen.
Gleichbehandlung ist Pflicht
Mit Urteil vom 26. November 2025 (Az. 5 AZR 239/24) stellten die Richter klar: Wer einer Gruppe von BeschĂ€ftigten mehr Gehalt zahlt, darf einzelne Mitarbeiter nicht ausschlieĂen, nur weil sie neue Vertragsbedingungen ablehnen.
Im konkreten Fall hatte eine Arbeitnehmerin 148,81 Euro mehr pro Monat eingeklagt. Der Arbeitgeber gewĂ€hrte anderen diese Erhöhung â aber nur gegen Unterschrift unter einen neuen Vertragsentwurf. Die KlĂ€gerin lehnte ab und bekam kein Geld.
Das BAG sah darin einen VerstoĂ gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Sachliche GrĂŒnde fĂŒr den Ausschluss? Fehlanzeige.
Preisindexklauseln sind unwirksam
Auch bei der Vertragsgestaltung selbst gibt es Fallstricke. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln erklĂ€rte am 29. Mai 2026 (Az. 7 SLa 567/25) eine Preisindexklausel fĂŒr nichtig. Die Regelung sollte die Lohnentwicklung an die Inflation koppeln â unzulĂ€ssig, so die Richter.
Ein Arbeitnehmer erstritt dadurch 2.600 Euro Nachzahlung. ZusĂ€tzlich bemĂ€ngelte das Gericht einen zu unbestimmten Widerrufsvorbehalt im Vertrag. Die Botschaft: VergĂŒtungszusagen mĂŒssen glasklar formuliert sein.
EU-Vorgaben erhöhen den Druck
Die EU-Lohntransparenz-Richtlinie ist seit dem 7. Juni 2026 in Kraft â aber noch nicht vollstĂ€ndig umgesetzt. Die Arbeiterkammer Wien und die Gleichbehandlungsanwaltschaft drĂ€ngen auf schnelle nationale Regelungen. Ziel: die EntgeltlĂŒcke zwischen den Geschlechtern schlieĂen.
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Ein weiteres Urteil des BAG vom 10. MĂ€rz 2026 (Az. 3 AZR 107/25) zeigt, wie ernst die Gerichte Diskriminierungsverbote nehmen. Gekippt wurde eine âSpĂ€tehenklauselâ bei der betrieblichen Altersvorsorge. Sie verweigerte Hinterbliebenen die Rente, wenn die Ehe erst nach dem 60. Lebensjahr geschlossen wurde und weniger als fĂŒnf Jahre bestand. Das Gericht wertete dies als Altersdiskriminierung. Eine Witwe bekam rĂŒckwirkend 675,82 Euro monatlich zugesprochen.
ReformplÀne und neue Berichtspflichten
Die Bundesregierung stellte am 9. Juli 2026 ihr Reformpaket âProgramm fĂŒr Aufschwung und BeschĂ€ftigungâ vor. Geplant ist unter anderem eine zeitlich befristete Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf bis zu 48 Monate â bis Ende 2030.
Gewerkschaften wie ver.di laufen Sturm. Ein Sprecher warnt vor einer SchwĂ€chung des KĂŒndigungsschutzes. FĂŒr den 11. Juli 2026 sind Proteste in Leipzig angekĂŒndigt.
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ZusĂ€tzlich geraten groĂe Unternehmen durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unter Druck. Seit MĂ€rz 2026 gelten neue Schwellenwerte: Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und ĂŒber 450 Millionen Euro Umsatz mĂŒssen ab dem GeschĂ€ftsjahr 2027 detaillierte Daten zur Entlohnung offenlegen. Der Standard ESRS S1 verlangt konkrete Angaben zu VergĂŒtungsindikatoren.
Die Botschaft ist klar: Wer seine VergĂŒtungssysteme nicht auf Gleichbehandlung und Transparenz prĂŒft, sitzt schnell auf einem juristischen Pulverfass.
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