Massenentlassungsanzeige, BAG

Massenentlassungsanzeige: BAG erklärt fehlerhafte Kündigungen für unwirksam

06.07.2026 - 17:10:25 | boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht verschärft die Anforderungen an Massenentlassungsanzeigen. Fehlerhafte Meldungen führen zur Unwirksamkeit von Kündigungen.

BAG-Urteile: Fehler bei Massenentlassungsanzeige machen Kündigungen nichtig
Massenentlassungsanzeige - Nahaufnahme von gestapelten Dokumenten mit einem roten 'UNGÜLTIG'-Stempel, der auf rechtliche Fehler oder Nichtigkeit hinweist. 06.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in mehreren Entscheidungen im Frühjahr 2026 klargestellt. Die Erfurter Richter präzisierten, wann Fehler bei der Anzeigeerstattung gegenüber der Agentur für Arbeit zum Scheitern ganzer Entlassungswellen führen. Gleichzeitig rücken Reformpläne für den Kündigungsschutz von Hochverdienern in den Fokus.

Strenge Linie bei der Anzeigeerstattung

Der Zweite Senat des BAG hielt in einem Beschluss vom 19. März 2026 an seiner strengen Auffassung fest: Fehlt die Massenentlassungsanzeige oder ist sie nicht ordnungsgemäß, sind die darauf folgenden Kündigungen unwirksam. Diese Rechtsauffassung stützt sich auf die europäische Massenentlassungsrichtlinie (MERL). Sie sieht eine sogenannte Entlassungssperre vor: Kündigungen dürfen erst nach einer wirksamen Anzeige wirksam werden.

Der Europäische Gerichtshof hatte diese Linie bereits am 30. Oktober 2025 gestützt. Auch der Sechste Senat des BAG schloss sich in Urteilen vom 1. April 2026 an. Ein Nachholen der Anzeige nach Ausspruch der Kündigung ist ausgeschlossen. Für Arbeitgeber bedeutet das ein erhebliches Risiko bei Restrukturierungen.

Spielraum bei geringfügigen Fehlern

Trotz der strengen Grundlinie räumt das BAG Unternehmen einen gewissen Spielraum ein. In einem Urteil vom 19. Februar 2026 entschied das Gericht: Nicht jede unrichtige Angabe führt zur Nichtigkeit der Kündigung. Entscheidend ist, ob der Schutzzweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.

Bleibt die Agentur für Arbeit trotz fehlerhafter Daten handlungsfähig – etwa bei einer unpräzisen Angabe der betroffenen Beschäftigtenzahl –, bleibt die Anzeige wirksam. Die Arbeitsverwaltung muss in der Lage sein, betroffenen Arbeitnehmern zeitnah neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen.

Anzeige

Viele Betriebsräte verschenken wichtige Mitbestimmungsrechte beim Sozialplan, wenn betriebsbedingte Kündigungen drohen – dieser kostenlose Leitfaden zeigt, wie Sie Fehler vermeiden. Sichern Sie sich praxisnahe Anleitungen und Musterdokumente für faire Verhandlungen im Sinne der Belegschaft. Kostenlosen Ratgeber für Betriebsräte herunterladen

Reformpläne für Hochverdiener

Neben der Rechtsprechung sorgen geplante gesetzliche Änderungen für Diskussionen. Die Arbeitsrecht-Reform 2026 sieht eine deutliche Lockerung des Kündigungsschutzes für Hochverdiener vor. Diskutiert wird eine Grenze von jährlich rund 177.450 Euro oder monatlich etwa 15.000 Euro. Ab dieser Schwelle soll eine erleichterte Trennung gegen Abfindung möglich sein. Die Abfindungshöhe könnte auf 12 bis 18 Monatsgehälter gedeckelt werden.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht warnte in einer aktuellen Einschätzung: Für betroffene Spitzenverdiener könnte das zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen führen, da langwierige Kündigungsschutzprozesse oft erst im Folgejahr enden.

Fristlose Kündigung bestätigt

Dass Führungskräfte bereits unter geltendem Recht einer besonderen Verantwortung unterliegen, zeigte ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Mai 2026. Das Gericht bestätigte die fristlose Kündigung einer Hauptabteilungsleiterin des RBB mit einem Jahresgehalt von 160.000 Euro. Die Führungskraft hatte Beraterrechnungen im Wert von rund 14.000 Euro ungeprüft freigegeben und damit interne Beschaffungsregeln missachtet. Aufgrund der Vorbildfunktion und der hohen Verantwortung sei eine vorherige Abmahnung entbehrlich gewesen.

Anzeige

Ein einziger Fehler im Aufhebungsvertrag kann Arbeitgeber teure Nachzahlungen oder langwierige Gerichtsverfahren kosten. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Experten-Report, wie Sie Arbeitsverhältnisse einvernehmlich, rechtssicher und ohne Kündigungsfristen beenden. Rechtssichere Musterformulierungen jetzt gratis sichern

Vorsicht bei Personalentscheidungen

Experten raten Unternehmen zu einer sorgfältigen Prüfung ihrer Prozesse. Rund 60 Prozent der Firmen rechnen laut Branchenbeobachtungen bis 2030 mit Stellenabbau in Deutschland. Die Fehlervermeidung bei der Sozialauswahl und im Anzeigeverfahren gewinnt damit an Bedeutung. Trotz der angekündigten Reformen sollten Arbeitgeber derzeit keine voreiligen Personalentscheidungen treffen – die Gesetzespakete sind noch kein geltendes Recht.

de | wirtschaft | 69706637 |