ROUNDUP, Bundestag

Neuer Bundestag konstituiert sich am 25. MĂ€rz

06.03.2025 - 12:21:23

Der neu gewÀhlte Bundestag kommt am 25. MÀrz - gut vier Wochen nach der Bundestagswahl - um 11 Uhr zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.

Das vereinbarte der VorÀltestenrat des Parlaments in Berlin, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr.

Das Übergangsgremium, bestehend aus der noch amtierenden BundestagsprĂ€sidentin BĂ€rbel Bas (SPD) und Vertretern der neu gebildeten Fraktionen ist fĂŒr den Termin der ersten Sitzung zustĂ€ndig, außerdem fĂŒr die Tages- und die Sitzordnung. Das Thema Sitzordnung wurde dem Vernehmen nach aber vertagt.

Nur wenig Zeit fĂŒr Plenarsaal-Umbau

Der neue Bundestag muss laut Grundgesetz spĂ€testens am 30. Tag nach der Wahl zusammentreten. Der 25. MĂ€rz ist demnach der letzte mögliche Tag. Organisatorisch sind die Vorbereitungen dieses Mal schwieriger und fĂŒr den Umbau der StĂŒhle im Plenarsaal bleibt besonders wenig Zeit. Der Grund: In den kommenden zwei Wochen wird zunĂ€chst noch einmal der alte Bundestag zu zwei Sondersitzungen einberufen (13. und 18. MĂ€rz). Danach bleibt also nur noch eine Woche. Der neue Bundestag ist mit 630 Abgeordneten um 103 Sitze kleiner als der alte. Vertreten sind auch weniger Parteien.

Alter Bundestag soll Schuldenbremse aufweichen

Die Sondersitzungen gehen zurĂŒck auf PlĂ€ne von Union und SPD, die bei ihren Sondierungsverhandlungen eine Lockerung der Schuldenbremse vereinbart hatten, um höhere Verteidigungsausgaben zu ermöglichen. Außerdem geht es um das geplante sogenannte Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen, um die Wirtschaft anzukurbeln.

Die entsprechenden GrundgesetzĂ€nderungen soll der alte Bundestag noch beschließen, da Union und SPD im neuen wegen des Zugewinns von AfD und Linken fĂŒr ihre PlĂ€ne wohl keine notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit mehr erreichen wĂŒrden.

Was bei der konstituierenden Sitzung passiert

Bei der konstituierenden Sitzung wird dann in geheimer Wahl ein neuer BundestagsprĂ€sident oder eine neue PrĂ€sidentin gewĂ€hlt. Traditionell bekommt die stĂ€rkste Fraktion diesen Posten. Zudem werden VizeprĂ€sidenten gewĂ€hlt - ebenfalls geheim. PrĂ€sident und VizeprĂ€sidenten leiten die Bundestagssitzungen und wachen ĂŒber die Einhaltung der parlamentarischen Ordnung. Sie können Abgeordnete ermahnen, ihnen das Wort entziehen oder sogar von Plenar- und Ausschusssitzungen ausschließen.

Üblich ist, dass aus jeder Fraktion ein VizeprĂ€sident gewĂ€hlt wird. Die AfD ging hier allerdings seit ihrem Einzug in den Bundestag 2017 immer leer aus. Alle ihre Kandidaten fielen durch. Das wird wahrscheinlich im neuen Bundestag nicht anders sein, auch wenn die AfD angesichts ihres Zuwachses auf den Posten besteht. Union und SPD haben schon signalisiert, dass aus ihren Reihen keine Zustimmung kommen wird.

Zwar sieht die GeschĂ€ftsordnung des Bundestags vor, dass jede Fraktion mindestens einen VizeprĂ€sidenten stellt. Das Grundgesetz schreibt aber auch vor, dass diese gewĂ€hlt werden mĂŒssen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Beschluss 2022 darauf verwiesen und klargestellt, dass der Anspruch einer Fraktion bei der Besetzung des PrĂ€sidiums unter dem Vorbehalt der Wahl stehe.

@ dpa.de