NIS2-Gesetz, BSI

NIS2-Gesetz: BSI startet kostenlose Seminare zur Umsetzung

01.07.2026 - 23:51:30 | boerse-global.de

Das BSI bietet kostenlose Online-Seminare zur NIS2-Umsetzung. Neue Cyberregeln und ein Datenschutzbeauftragter treten in Kraft.

NIS2-Umsetzung: BSI-Seminare und neue Pflichten für Unternehmen
NIS2-Gesetz - Ein stilisiertes, leuchtendes Vorhängeschloss-Symbol über einem komplexen digitalen Netzwerkdiagramm, das Cybersicherheit darstellt. 01.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Während die Regeln feststehen, rückt nun die praktische Umsetzung in den Fokus.

BSI bietet kostenlose Online-Seminare an

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) reagiert mit konkreten Hilfsangeboten. Am 8. und 16. Juli finden zwei kostenfreie Online-Seminare statt. Sie thematisieren die operativen Anforderungen der neuen Richtlinie. Experten wie Jonas Schubert, Dr. Hauke Hansen und Dr. Jannik Schumann führen gemeinsam mit BSI-Vertretern durch die Sitzungen.

Auch Fachmedien springen auf den Zug auf. Für Mitte Juli und November 2026 sind mehrtägige Workshops geplant. Unter der Leitung von Dr. Christoph Wegener lernen Informationssicherheitsbeauftragte und IT-Führungskräfte, wie sie Gap-Analysen durchführen, Maßnahmenpläne erstellen und Risiken bewerten. Das Gesetz schreibt Management-Schulungen für verantwortliche Führungskräfte nämlich verbindlich vor.

Wer ist betroffen? Die Branchen unterscheiden sich

Die Betroffenheit variiert stark nach Unternehmensgröße und Branche. Parkhausbetreiber etwa sind grundsätzlich nicht direkt betroffen. Eine Ausnahme gilt für Betreiber von E-Ladestationen oder dynamischen Parkleitsystemen – sofern sie mehr als 50 Mitarbeiter oder einen Umsatz über 10 Millionen Euro haben. Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern unterliegen einer verschärften BSI-Aufsicht und höheren Bußgeldrisiken.

Die KRITIS-Verordnung erweitert 2026 zudem den Fokus auf umfassende Resilienz. Neue Sektoren rücken in den Blick der Aufsichtsbehörden: Pharma-Vorstufe, Biotechnologie, Logistik sowie Forschung und Entwicklung. Betroffene Organisationen müssen künftig detaillierte Risikoanalysen erstellen und schwere Vorfälle innerhalb von 24 Stunden melden.

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Seit Dezember 2025 gelten verschärfte IT-Sicherheitspflichten. Das BSI bietet am 8. und 16. Juli kostenlose Online-Seminare zur NIS2-Umsetzung. Unser Leitfaden fasst die wichtigsten Schritte zur Gap-Analyse, Maßnahmenplanung und Management-Schulung zusammen – exklusiv für IT-Sicherheitsbeauftragte. Kostenlosen Seminar-Leitfaden anfordern

Cyberresilienz-Gesetz kommt – und ein neuer Datenschutzbeauftragter

Ein weiterer Baustein der europäischen Sicherheitsarchitektur ist das Cyberresilienz-Gesetz (CRA). Seit Mitte Juni 2026 sind wesentliche Teile des CRA-Durchführungsgesetzes wirksam. Es etabliert das BSI als zentrale Marktüberwachungsbehörde. Produkte mit digitalen Elementen müssen künftig über ihren gesamten Lebenszyklus Sicherheitsstandards einhalten. Die vollständige Wirksamkeit ist für Ende 2027 vorgesehen. Das BSI plant zudem ein Reallabor für Cyberresilienz und eine Beschwerdestelle für Verbraucher.

Auch personell tut sich etwas: Der Bundestag hat Moritz Hennemann zum neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gewählt. Der Jurist mit Schwerpunkt Informations- und Datenrecht übernimmt das Amt im Oktober von Louisa Specht-Riemenschneider. Er wird eine zentrale Rolle bei der Überwachung der datenschutzrechtlichen Aspekte der neuen Sicherheitsgesetze spielen.

Cyberangriffe kosten Milliarden – IGA wird zur Chefsache

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Die Dringlichkeit der Maßnahmen untermauern aktuelle Schadenszahlen. Der Branchenverband Bitkom berichtet für 2025 von Schäden durch Cyberangriffe in Höhe von über 200 Milliarden Euro. Ein erheblicher Teil der Angriffe erfolgt über kompromittierte Zugangsdaten.

Automatisiertes Identitäts- und Berechtigungsmanagement (IGA) wird daher zunehmend zur Managementaufgabe. Die Systeme versprechen nicht nur Risikominimierung, sondern auch Effizienzgewinne. Unzureichend genutzte Softwarelizenzen lassen sich so um bis zu 30 Prozent reduzieren. Und der Aufwand für Audit-Vorbereitungen sinkt deutlich.

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