Parkinson-Anerkennung: Bundeskabinett beschließt Berufskrankheit für Landwirte
16.06.2026 - 13:02:56 | boerse-global.de
Gleichzeitig wächst der Druck durch Fachkräftemangel und neue gesetzliche Regeln. Arbeitsmediziner, Sicherheitsexperten und Digitalisierer arbeiten immer enger zusammen – mit neuen Konzepten, aber auch neuen Konflikten.
Berliner Erklärung: Zwei Berufsgruppen wollen enger kooperieren
Mitte Juni unterzeichneten der Verband deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) und der VDSI in Berlin die sogenannte Berliner Erklärung zur interdisplinären Prävention. Das Ziel: Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollen künftig besser zusammenarbeiten. Die Unterzeichnung fand anlässlich des 75-jährigen Bestehens des VDSI statt.
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Hintergrund ist die Erkenntnis, dass präventive Maßnahmen nur dann richtig wirken, wenn alle Experten an einem Strang ziehen. Ein neues Analyseverfahren des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin (IPA) untermauert diesen trend: Seit Juni können Betriebe eine neue Human-Biomonitoring-Methode für Phthalate nutzen. Sie erlaubt eine genauere Überprüfung der Belastung von Beschäftigten mit Weichmachern.
Parkinson als Berufskrankheit: Neue Regeln für Landwirte
Ende Mai beschloss das Bundeskabinett eine wesentliche Änderung im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Parkinson-Erkrankungen durch langjährigen Pestizideinsatz werden nun offiziell als Berufskrankheit anerkannt. Die Entscheidung folgt Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats aus den Jahren 2024 und 2025.
Betroffen sind vor allem Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau und in der Schädlingsbekämpfung. Die Bundesregierung stellt für die Umsetzung in den Jahren 2025 und 2026 zusätzlich 20 Millionen Euro bereit.
Doch die Praxis bleibt schwierig. Das DGUV Barometer warnte im Mai vor einer möglichen Vernachlässigung des Arbeitsschutzes in den Betrieben. Die Statistiken aus dem Jahr 2024 sprechen eine deutliche Sprache: Von über 90.000 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit wurde weniger als jeder dritte Fall offiziell anerkannt.
Digitale Helfer für die psychische Gesundheit
Mitte Juni veröffentlichte die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) neue digitale Formate zur Suchtprävention. Pünktlich zum Start der Aktionswoche Alkohol gibt es ein kostenfreies Web-Based Training für Unternehmen. Die Module behandeln betriebliche Strategien und den Umgang mit Suchtproblematiken im Arbeitsumfeld.
Parallel dazu boomen die betrieblichen Krankenversicherungen (bKV). Nach Angaben des PKV-Verbandes stieg die Zahl der Unternehmen, die ihren Beschäftigten eine bKV anbieten, um 16 Prozent auf rund 60.600 Betriebe. Mehr als 2,8 Millionen Arbeitnehmer profitieren mittlerweile von solchen Zusatzleistungen. Der Fachkräftemangel und ein steigender Bedarf an mentaler Gesundheit treiben diese Entwicklung an.
Flexiblere Arbeitszeiten: Segen oder Risiko?
Die rechtlichen Anforderungen an Arbeitgeber bleiben hoch – besonders bei Langzeiterkrankungen. Das Bundesarbeitsgericht (2022) und das Arbeitsgericht Köln (jüngerer Fall) haben klargestellt: Ohne ein ordnungsgemäßes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) sind krankheitsbedingte Kündigungen regelmäßig unverhältnismäßig.
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Doch eine geplante Reform sorgt für Unruhe. Die Bundesregierung plant laut Berichten aus dem Frühjahr eine Flexibilisierung der täglichen Höchstarbeitszeit. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) warnt vor den gesundheitlichen Folgen. Die Daten des DGB-Index „Gute Arbeit 2025“ zeigen: Bereits heute arbeiten 43 Prozent der Beschäftigten regelmäßig mehr als acht Stunden am Tag. Fast die Hälfte dieser Gruppe fühlt sich ausgebrannt.
Verbände wie die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und die Krankenkasse BARMER fordern derweil eine Vereinfachung der Abrechnung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte. Das Ziel: Die Impfquoten unter den mehr als 43 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland flächendeckend erhöhen.
