Solaranlagen ab 2027: Nulleinspeisung senkt Erträge um 69%
20.06.2026 - 02:18:13 | boerse-global.de
Während das hessische Finanzministerium Mitte Juni eine Vereinfachungsregel für Kleinanlagen bestätigte, zeichnen sich für Neuanlagen ab 2027 deutlich schärfere Bedingungen ab. Gleichzeitig eröffnet die KfW neue Finanzierungswege außerhalb des EEG.
Steuerliche Entlastung für kleine Anlagen
Betreiber von Photovoltaikanlagen bis 10 kW Leistung sowie Blockheizkraftwerke bis 2,5 kW können von einer steuerlichen Vereinfachung profitieren. Die Regelung basiert auf einem BMF-Schreiben vom 2. Juni 2021.
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Auf Antrag wird unterstellt, dass die Anlagen ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Gewinne oder Verluste bleiben dann einkommensteuerlich unberücksichtigt – Prognoseberechnungen entfallen komplett.
Die Regelung gilt für Anlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäusern, die nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb gingen. Ziel ist die Entlastung tausender Betreiber von Bürokratie.
Ab 2027: Nulleinspeisung oder Direktvermarktung
Für neue Anlagen bis 25 kW ändern sich die Spielregeln grundlegend. Ein Referentenentwurf zur EEG-Novelle 2027 vom 20. April 2026 sieht vor: Entweder Nulleinspeisung oder Direktvermarktung.
Eine Studie von aquu und dem Solarenergie-Förderverein Deutschland zeigt die Folgen. Bei verpflichtender Nulleinspeisung sinken die Erträge um rund 69 Prozent. Die Stromgestehungskosten steigen auf bis zu 31 Cent pro Kilowattstunde.
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Die Amortisationsdauer würde auf über 25 Jahre steigen. Selbst bei Direktvermarktung rechnen die Experten mit rund 24 Jahren – aktuell liegt der Wert bei etwa 15,6 Jahren unter fester Einspeisevergütung.
Wenn die EEG-Vergütung ausläuft
Für Bestandsanlagen rückt der Eigenverbrauch in den Fokus. Ein Beispiel: Eine 80-kWp-Anlage an einer Schule im Landkreis Bernkastel-Wittlich erhielt zum Jahresende 2024 keine EEG-Vergütung mehr.
Überschüssiger Strom wird nur noch zum Jahresmarktwert Solar vergütet. Der lag zuletzt bei etwa 4,3 Cent pro Kilowattstunde.
KfW-Programm und Risiken der Direktvermarktung
Die KfW startete am 18. Juni 2026 das Programm „Erneuerbare Energien Plus“. Es bietet Kredite bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben für Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Quellen sowie Speicher.
Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die über Power Purchase Agreements (PPAs) vermarkten. Ein Beispiel: Der Solarpark Amerdingen im Landkreis Donau-Ries ging am 18. Juni 2026 in Betrieb und vermarktet rund 70 Prozent seines Stroms über PPAs.
Doch die Direktvermarktung birgt Risiken. Seit 2025 regelt das Solarspitzengesetz: Bei negativen Strompreisen gibt es keine Vergütung. Branchenberichte zeigen: Die Erlöse für Solarparks sanken 2025 um rund 20 Prozent. Für 2026 wird ein Rückgang in Richtung 30 Prozent prognostiziert.
Hinzu kommen fehlerhafte Abrechnungen der Direktvermarkter und mögliche Strafzahlungen. Eine Analyse des Fraunhofer IOSB-AST deutet darauf hin, dass Batteriespeicher durch Arbitragegeschäfte am Spotmarkt die Wirtschaftlichkeit sichern könnten.
