Steuererklärung, Frist

Steuererklärung 2025: Frist 31. Juli – wo 1.172 Euro Erstattung lauert

22.06.2026 - 00:01:38 | boerse-global.de

Bis 31. Juli 2025 müssen Steuerzahler ihre Erklärung abgeben. Die durchschnittliche Erstattung liegt bei 1.172 Euro.

Steuererklärung 2025: Fristen, Tipps und neue Regeln im Überblick
Steuererklärung - Eine Person sortiert Finanzdokumente und Belege auf einem Schreibtisch, mit einem Laptop und einem Taschenrechner im Hintergrund. 22.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Juli 2026 ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 beim Finanzamt einreichen. Das gilt für alle, die zur Abgabe verpflichtet sind oder eine freiwillige Veranlagung planen. Die durchschnittliche Steuererstattung liegt bei 1.172 Euro – Grund genug, die Ausgaben genau zu prüfen.

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Werbungskosten: Wo sich der Aufwand lohnt

Für Arbeitnehmer greift automatisch die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro. Wer mehr ausgibt, kann höhere Beträge geltend machen. Dazu zählen die Pendlerpauschale, Weiterbildungskosten oder ein Arbeitszimmer.

Seit 2025 gilt eine wichtige Änderung bei Abfindungen: Die Fünftelregelung wendet der Arbeitgeber nicht mehr an. Betroffene müssen die Steuerermäßigung über die Anlage N zurückfordern. Vorsicht ist auch bei Wahltarif-Prämien der Krankenkassen geboten: Beitragsrückerstattungen mindern die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. Bonusprogramm-Prämien bleiben dagegen steuerfrei.

Arbeitnehmersparzulage: Bis zu 738 Euro vom Staat

Vermögenswirksame Leistungen (VL) werden oft übersehen – dabei haben viele Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Die Einkommensgrenzen liegen bei 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete. Über sieben Jahre sind bis zu 738 Euro staatliche Zulage drin.

Die Förderung staffelt sich: Fondssparpläne erhalten 20 Prozent Zulage auf maximal 400 Euro jährlich, Bausparverträge 9 Prozent auf höchstens 470 Euro. Wer beide Varianten kombiniert, kommt auf bis zu 123 Euro Förderung pro Jahr – bei Ehepaaren sogar 246 Euro. Der Antrag erfolgt durch eine Kennzeichnung in der Steuererklärung.

Rentner zunehmend steuerpflichtig

Zum 1. Juli steigen die Renten um 4,24 Prozent, der Rentenwert klettert auf 42,52 Euro. Die Kehrseite: Immer mehr Rentner ĂĽberschreiten die Steuerfreigrenze. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Experten wie Steffen Gall vom Lohnsteuerhilfeverein VLH warnen: Bei GesamteinkĂĽnften ĂĽber 13.000 Euro droht die Abgabepflicht.

Seit Januar 2026 gibt es die Aktivrente: Wer trotz Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 Jahren sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, verdient bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzu. Der Freibetrag wird direkt vom Arbeitgeber berücksichtigt – gilt aber nicht für Beamte oder Selbstständige.

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Reformen und Digitalisierung in Sicht

Finanzminister Lars Klingbeil plant Erleichterungen. Am 1. Juli berät der Koalitionsausschuss über ein Reformpaket. Vorgesehen ist unter anderem eine Arbeitstagepauschale, die verschiedene Werbungskosten bündeln soll.

Parallel startet ein Pilotprojekt zur Ein-Klick-Steuererklärung. Das Ziel: eine weitgehend automatisierte Veranlagung bis zum 1. Januar 2027. Für Rentner ist eine Rentenabzugsteuer im Gespräch, die die nachträgliche Besteuerung vereinfachen soll.

Eine Rentenkommission hat zudem Empfehlungen an Kanzler Merz und Ministerin Bas übergeben. Sie schlägt unter anderem die Ausweitung der Versicherungspflicht auf Selbstständige und eine stärkere Kapitaldeckung des Systems vor.

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