Steuerkriminalität: 26-Punkte-Plan mit bis zu 15 Jahren Haft
Veröffentlicht: 18.07.2026 um 19:48 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Während der österreichische Bundesrat das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 passieren ließ, präsentierte die deutsche Bundesregierung einen Aktionsplan gegen Steuerkriminalität. Parallel dazu steht das Jahressteuergesetz 2026 in der Kritik.
Österreich: Körperschaftsteuer wird progressiv
Der österreichische Bundesrat erhob Mitte Juli keinen Einspruch gegen das Budgetbegleitgesetz 2027-2028. Damit sind zentrale Änderungen bei der Körperschaftsteuer beschlossene Sache. Kernstück: ein progressiver Tarif bei der Körperschaftsteuer. Hinzu kommen eine höhere Abzugsteuer bei Leitungsrechten und eine neue Ausschüttungsfiktion für Verrechnungskonten.
Ab Oktober 2026 wird zudem eine Paketsteuer von 2 Euro pro Sendung fällig. Für 2027 ist eine Pensionsanpassung um 2,95 Prozent geplant – Bezieher von Ausgleichszulagen erhalten 3,3 Prozent. Ab 2028 sinken die Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds, während die Körperschaftsteuer für besonders hohe Gewinne steigt.
Deutschland: Kritik am Jahressteuergesetz 2026
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 sorgt in Deutschland für Diskussionen. Ein zentraler Punkt: die Anpassung des Mindeststeuergesetzes an die OECD-Leitlinien (Pillar Two). Der Deutsche Steuerberaterverband und das Institut der Wirtschaftsprüfer äußerten im Juli deutliche Kritik.
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Besonders umstritten ist die geplante Verdopplung der Nachzahlungszinsen. Ab dem 1. Januar 2027 steigt der monatliche Zinssatz von 0,15 auf 0,3 Prozent – ein Jahreszins von 3,6 Prozent. Experten bemängeln die intransparente Herleitung dieses Satzes.
Weitere Kritikpunkte:
- Immobilienbewertung: Die verpflichtende Anwendung der Immobilienwertermittlungsverordnung sorgt laut Fachkreisen für bürokratischen Mehraufwand.
- Umsatzsteuer-Organschaft: Geplant ist ein Erklärungsmodell statt eines Antragsverfahrens. Die verschuldensunabhängige Haftung stößt auf Ablehnung.
- Digitalisierung: Der Einsatz von KI in der Finanzverwaltung und die Lockerung des Steuergeheimnisses werden kritisch hinterfragt.
26-Punkte-Plan gegen Steuerkriminalität
Am 16. Juli präsentierten Bundesfinanzminister Klingbeil und Justizministerin Hubig einen Aktionsplan gegen Steuerhinterziehung. Kernpunkt: die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige. Künftig soll eine Offenlegung nur noch strafmildernd wirken.
Schwere Steuerhinterziehung soll als Verbrechenstatbestand eingestuft werden – der Strafrahmen steigt dann auf bis zu 15 Jahre. Zur Umsetzung entsteht beim Zoll ein gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität, unterstützt durch ein KI-gestütztes Datenanalysezentrum.
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Für Unternehmen bedeuten diese Pläne verschärfte Compliance-Anforderungen. Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege soll auf 15 Jahre verlängert werden. Ab Januar 2028 kommt zudem eine Registrierkassenpflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Umsatz. Ein elektronisches Umsatzsteuermeldesystem ist ebenfalls vorgesehen.
BFH-Urteile: Klarheit bei Gewerbesteuer und Bilanzierung
Auch die Finanzgerichtsbarkeit prägt die aktuelle Steuer praxis. Der Bundesfinanzhof präzisierte Ende Januar 2026 die Anforderungen an einen einheitlichen Gewerbebetrieb. Wirtschaftliche, organisatorische und finanzielle Verflechtungen müssen konkret belegt werden – bloße Indizien wie ein gemeinsamer Betriebshof reichen nicht aus.
Im Februar 2026 befasste sich der BFH mit Rückstellungen für Vorruhestandsverpflichtungen. Und die Rechtsprechung zur Rückforderung von Corona-Überbrückungshilfen bleibt für die Bilanzierung betroffener Unternehmen weiterhin hochrelevant.
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