Steuerreform 2027: Zehn Milliarden Euro Entlastung, aber Sozialabgaben steigen
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 06:02 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Neben neuen Freibeträgen und Steuersätzen stehen vor allem die Abgrenzung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden sowie steigende Sozialabgaben im Fokus.
Freiberufler vs. Gewerbetreibende: Die entscheidenden Unterschiede
Die steuerliche Einordnung bleibt der zentrale Faktor für Selbstständige. Freiberufler profitieren nach § 18 EStG von Privilegien: Sie zahlen keine Gewerbesteuer, müssen nicht zur IHK und brauchen keine Gewerbeanmeldung. Gewerbetreibende nach § 15 EStG haben strengere Auflagen. Ab einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro wird die Gewerbesteuer fällig.
Besonders tückisch: Mischtätigkeiten in einer GbR. Hier greift die Abfärbetheorie. Schon geringe gewerbliche Einkünfte können die gesamte Tätigkeit in eine gewerbliche umwandeln. Eine Bagatellgrenze schützt nur, wenn die gewerblichen Nettoumsätze unter drei Prozent des Gesamtumsatzes bleiben und 24.500 Euro nicht überschreiten.
Die Reform 2027: Entlastung mit Nebenwirkungen
Der Koalitionsausschuss einigte sich Anfang Juli auf ein Steuerpaket mit einem Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro jährlich. Der Grundfreibetrag steigt auf 12.900 Euro, der Kinderfreibetrag und das Kindergeld auf jeweils 272 Euro. Der Arbeitnehmerpauschbetrag erhöht sich auf 1.430 Euro.
Gleichzeitig flacht der Tarif ab: Der Spitzensteuersatz greift künftig ab etwa 70.600 Euro. Die Gegenfinanzierung trifft höhere Einkommen hart:
- Reichensteuersatz von 45 Prozent ab 250.000 Euro
- Neuer Steuersatz von 47 Prozent ab 280.000 Euro
Der Handwerkerbonus sinkt von 20 auf 15 Prozent der Arbeitskosten, maximal 900 Euro Abzug. Die pauschale Lohnsteuer für Minijobs steigt von zwei auf fünf Prozent.
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Wenn die Entlastung zur Belastung wird
Trotz der Steuersenkungen könnten viele Steuerzahler bis 2028 real weniger Netto haben. Der Grund: steigende Sozialabgaben. Der Finanzwissenschaftler Frank Hechtner von der FAU prognostiziert den Rentenbeitrag bei 19,9 Prozent. Auch die Beitragsbemessungsgrenzen in Kranken- und Pflegeversicherung steigen deutlich.
Besonders kinderlose Singles und Gutverdiener sind betroffen. Die steuerlichen Vorteile werden durch höhere Sozialbeiträge aufgezehrt.
Digitalisierung: Neue Pflichten und Portale
Seit Juli steht „MeinElster+“ bundesweit zur Verfügung – zunächst für Alleinstehende ohne Kinder. Das Portal erstellt aus vorhandenen Finanzdaten einen Steuererklärungsvorschlag. Experten raten zur manuellen Prüfung, sonst gehen Ausgaben für Pendelfahrten oder Homeoffice verloren.
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Ab 2027 gilt eine Kassenpflicht für Unternehmen mit über 100.000 Euro Umsatz. Zudem kommt ein neues Altersvorsorgedepot, das auch Selbstständigen offensteht.
Fristen im Blick behalten
Für die Steuererklärung 2025 endet die Abgabefrist am 31. Juli 2026 – sofern kein Steuerberater involviert ist.
Wichtig: Seit Anfang 2025 werden Barzahlungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen nicht mehr anerkannt. Voraussetzung für den Abzug nach § 35a EStG ist eine unbare Zahlung und eine Rechnung mit getrennten Arbeits- und Materialkosten. Auch Mieter und Wohnungseigentümer profitieren über die Nebenkostenabrechnung.
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