Kündigungsschutz: Bundesarbeitsgericht stärkt Elternzeitrechte
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 06:02 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Betroffen sind vor allem der Kündigungsschutz und die Gefährdungsbeurteilung.
Kündigungsschutz entsteht vor jedem Abschnitt neu
Das Bundesarbeitsgericht hat am 18. Juni 2026 (Az. 2 AZR 213/25) die Rechte von Arbeitnehmenden gestärkt. Der Kündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) entsteht vor jedem einzelnen Elternzeitabschnitt erneut. Das gilt selbst dann, wenn mehrere Zeiträume in einem einzigen Schreiben beantragt wurden.
Für Arbeitgeber bedeutet das eine erhöhte Prüfpflicht. Vor einer Kündigung müssen sie detailliert untersuchen, ob bereits weitere Elternzeitphasen angemeldet wurden. Juristen weisen darauf hin: Liegen zwischen zwei Abschnitten weniger als acht Wochen Arbeit, entsteht ein nahezu lückenloser Kündigungsschutz. Besonderer Schutz besteht zudem ab Bekanntgabe einer Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung.
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Gefährdungsbeurteilung bleibt zentrale Pflicht
Sobald eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft bekannt gibt, müssen Arbeitgeber unverzüglich handeln. Sie müssen die Arbeitsbedingungen beurteilen, um Risiken für Mutter und Kind auszuschließen.
Für kleine und mittelständische Betriebe gibt es jetzt digitale Hilfe. Am 13. Juli 2026 wurde der Arbeitsschutz-Assistent Splix veröffentlicht. Das Tool richtet sich an Schreinereien und hilft bei Gefährdungsbeurteilungen sowie Betriebsanweisungen. Solche Lösungen vereinfachen die Dokumentationspflichten und sollen die Einhaltung gesetzlicher Standards sicherstellen.
Was gilt beim Urlaub?
Bei der Urlaubsplanung während und nach der Elternzeit gibt es klare Vorgaben. Arbeitgeber können den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Fachanwälte betonen: Diese Kürzung muss explizit und schriftlich erklärt werden.
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat im September 2025 (Az. 3 SLa 316/25) klargestellt: Resturlaub aus Mutterschutz oder Elternzeit darf nicht durch tarifliche Verfallklauseln untergehen. Der Anspruch verschiebt sich auf das Urlaubsjahr nach der Rückkehr. Eltern erleiden durch ihre gesetzlichen Schutzrechte keine Nachteile beim Urlaub.
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Neue Reformen in der Pipeline
Die Bundesregierung hat Anfang Juli 2026 einen Koalitionsbeschluss gefasst. Geplant sind unter anderem eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag und die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Die Maßnahmen sind noch nicht geltendes Recht, signalisieren aber strengere Nachweispflichten.
Der Entwurf sieht auch Erleichterungen bei der sachgrundlosen Befristung vor – künftig bis zu 48 Monate. Für Angestellte mit einem Jahreseinkommen ab etwa 180.000 Euro wird eine Lockerung des Kündigungsschutzes diskutiert. Personalabteilungen müssen sich auf einen dynamischen Wandel der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen einstellen.
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