Sony, EuGH

Sony verliert vor EuGH im Streit um Schummel-Software

17.10.2024 - 12:01:34

SuperkrÀfte, Turbo-Antrieb oder ein lÀngeres Leben: Mit Cheat-Programmen können Computerspieler BeschrÀnkungen umgehen. Der EuGH hat nun einen jahrelangen Streit entschieden.

Im Streit um Schummel-Software fĂŒr Spielkonsolen kassiert der Playstation-Hersteller Sony eine Niederlage vor Europas höchstem Gericht. Der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) entschied in Luxemburg, dass sogenannte Cheat-Software nicht grundsĂ€tzlich gegen Urheberrecht verstoße, solange sie lediglich vorĂŒbergehend Daten im Arbeitsspeicher einer Konsole verĂ€ndere. 

Hintergrund ist ein seit Jahren andauernder Rechtsstreit vor deutschen Gerichten. Im konkreten Fall geht es um ein Rennspiel fĂŒr eine inzwischen nicht mehr produzierte mobile Spielkonsole (Playstation Portable). 

Dank der zusĂ€tzlichen Funktionen durch Cheat-Software war es Spielern hier zum Beispiel möglich, den «Turbo» unbeschrĂ€nkt zu nutzen oder von Anfang an Fahrer auszuwĂ€hlen, die eigentlich erst ab einem höheren Punktestand zur VerfĂŒgung stehen sollten. Der Playstation-Hersteller Sony forderte deswegen von den Entwicklern und VerkĂ€ufern der Cheat-Software Schadenersatz wegen einer Verletzung von Urheberrechten.

Richter in Luxemburg folgen deutschen Gerichten

Rechtlich ging es unter anderem um die Frage, ob das Spiel «umgearbeitet» wurde - das wÀre laut Urheberrechtsgesetz verboten. Das Hamburger Oberlandesgericht hatte die Sony-Klage abgewiesen, der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) legte den Fall dem EuGH vor. Die Richter in Luxemburg folgten den deutschen Gerichten weitgehend und machten Sony nun einen Strich durch die Rechnung: Solange die verÀnderten Daten nicht darauf abzielen, das Programm zu kopieren, ist das Urheberrecht hier nicht verletzt. 

Über den konkreten Fall muss nun der BGH entscheiden und dabei die Rechtsauffassung des EuGH berĂŒcksichtigen.

@ dpa.de