Tarifbindung, Kabinett

Tarifbindung: Kabinett beschließt Aktionsplan für 80-Prozent-Ziel

Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 17:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Bundeskabinett verabschiedet einen Plan zur Erhöhung der Tarifbindung auf 80 Prozent. Gewerkschaften kritisieren die Maßnahmen als zu schwach.

Nationaler Aktionsplan: So will die Regierung die Tarifbindung stärken
Ein moderner Büroarbeitsplatz mit Dokumenten zur Gehaltstransparenz und Wirtschaftsdiagrammen auf einem Schreibtisch. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung reagiert auf die gesunkene Tarifbindungsquote und die EU-Mindestlohnrichtlinie. Der gestern vom Kabinett verabschiedete Nationale Aktionsplan soll die Tarifautonomie stärken – und das ambitionierte EU-Ziel von 80 Prozent Tarifbindung erreichen. Aktuell liegt die Quote in Deutschland bei nur 49 Prozent.

Zentrale Maßnahmen des Aktionsplans

Das bereits seit Mai geltende Bundestariftreuegesetz bildet eine der Säulen: Öffentliche Aufträge des Bundes ab 50.000 Euro werden nur noch an Firmen vergeben, die tarifliche Standards einhalten. Hinzu kommen ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften in Betriebe und steuerliche Erleichterungen für Gewerkschaftsbeiträge.

Auch sozialpartnerschaftliche Standortvereinbarungen sollen einfacher werden. Allerdings stellt eine unveröffentlichte Studie von IW Consult die Annahme infrage, dass höhere Tarifbindung automatisch zu einer besseren Lohnquote führt.

DGB: „Zu wenig ambitioniert“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund zeigte sich enttäuscht. DGB-Chefin Yasmin Fahimi kritisierte das Paket als unzureichend. Sie fordert unter anderem eine gesicherte Weitergeltung von Tarifverträgen bei Umstrukturierungen und mehr Schutz für Betriebsräte.

Laut DGB-Berechnungen verursacht die Tarifflucht jährlich einen volkswirtschaftlichen Schaden von rund 123 Milliarden Euro.

EU-Lohntransparenz: Deutschland säumig

Während die Bundesregierung die Tarifbindung angeht, hakt es bei der Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie. Die offizielle Frist lief bereits am 7. Juni ab – doch nur drei Länder haben die Vorgaben vollständig umgesetzt: die Slowakei, Italien und Litauen.

Anzeige

Angesichts neuer Transparenzpflichten und Urteile wird die korrekte Handhabung von Vergütungsstrukturen für Arbeitgeber immer komplexer. Dieser kostenlose Ratgeber unterstützt Sie dabei, steuerfreie Spielräume bei Zuschlägen rechtssicher zu nutzen und teure Nachzahlungen zu vermeiden. Gratis-Checkliste: Lohnsteuerfreie Zuschläge richtig berechnen

Italien verabschiedete das Gesetz „Salario Giusto“, das die Entlohnung an repräsentativen Kollektivverträgen orientiert. Österreichs Arbeitsministerin Schumann kündigte einen Entwurf an, Schweden lehnt die Umsetzung grundsätzlich ab.

Die Richtlinie sieht weitreichende Pflichten vor: Unternehmen müssen Auskunft über durchschnittliche Entgelte nach Geschlecht geben, Einstiegsgehälter in Stellenanzeigen nennen und bei Diskriminierungsverdacht die Beweislast umkehren. Firmen mit über 250 Beschäftigten müssen jährlich Bericht erstatten.

BAG schafft Klarheit bei Entgelttransparenz

Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem Urteil vom Februar wichtige Details zum bestehenden Entgelttransparenzgesetz geklärt. Demnach bezieht sich der Auskunftsanspruch stets nur auf das letzte abgeschlossene Kalenderjahr – nicht auf einen rollierenden Zwölf-Monats-Zeitraum.

Zudem betonten die Richter die Betriebsbezogenheit des Anspruchs. Eine unternehmensweite Auskunft kann nicht verlangt werden, wenn ein gültiger Tarifvertrag existiert. Da das Urteil vor Ablauf der EU-Frist erging, bleibt offen, ob künftige Ansprüche über den Betriebsbegriff hinausgehen müssen.

In einem weiteren Grundsatzurteil bestätigte das BAG: Arbeitgeber dürfen übertarifliche Zulagen bei Tariferhöhungen anrechnen – solange das neue Tarifentgelt das tatsächliche Effektivgehalt nicht übersteigt.

KI in der Lohnabrechnung: Viel Luft nach oben

Trotz wachsender regulatorischer Anforderungen hinkt die Digitalisierung in Personalabteilungen hinterher. Eine aktuelle IW-Consult-Studie zeigt: Nur 28 Prozent der Großunternehmen setzen KI in der Payroll ein – und lediglich 4 Prozent tun dies produktiv und regelmäßig.

Als Haupttreiber für mehr Automatisierung nennen die Firmen Compliance-Anforderungen und Kostendruck. Über die Hälfte der Unternehmen sieht zudem den Wissensabfluss durch das Ausscheiden erfahrener Mitarbeiter als Risiko für die Abrechnungssicherheit.

Anzeige

Neben der Digitalisierung der Payroll stellen auch neue Gesetze zum Nachweis von Arbeitsbedingungen Firmen vor große Herausforderungen. Sichern Sie sich 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen, um Ihre Arbeitsverträge rechtssicher und compliant zu gestalten. Kostenlosen PDF-Ratgeber für rechtssichere Arbeitsverträge sichern

Weitere Reformen geplant

Ergänzend zu diesen Entwicklungen stellte die Bundesregierung Anfang Juli ein Reformpaket vor. Es sieht unter anderem vor, die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen bis Ende 2030 auf maximal 48 Monate zu verlängern. Ab Januar 2027 soll zudem das Schriftformerfordernis in vielen Bereichen des Arbeitsrechts entfallen. Für Gutverdiener mit einem Jahresgehalt über 177.450 Euro ist ein spezieller Auflösungsanspruch geplant.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wirtschaft | 69853409 |