Tarifbindung, Kabinett

Tarifbindung: Kabinett beschließt Aktionsplan gegen 49-Prozent-Tiefstand

Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 05:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Kabinett beschließt Tarifaktionsplan, EU plant Vergaberechtsreform, BAG stärkt Betriebsratsrechte. Zudem: Abschlüsse in Süßwaren- und Handelsbranche.

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Moderner Konferenzraum mit Glaswänden, der professionelle Atmosphäre bei Verhandlungen symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundeskabinett hat am 22. Juli einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen beschlossen. Arbeitgeberverbände laufen Sturm: Sie fürchten staatliche Eingriffe in die Tarifautonomie. Der Vorstoß kommt nicht von ungefähr — die Tarifbindung in Deutschland sinkt seit Jahren.

IAB-Zahlen: Nur noch 49 Prozent Tarifbindung

Nach Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) lag die Tarifabdeckung 2024 bundesweit bei lediglich 49 Prozent. Hinzu kommt: Die EU-Mindestlohn-Richtlinie setzt die Bundesregierung unter Zugzwang. Der Aktionsplan soll nun Instrumente etablieren, um den Wert deutlich zu steigern.

Doch genau hier liegt der Konflikt. Der Verband Südwesttextil warnt vor weitreichenden Eingriffen in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie. Nathan Binkowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer, lehnt eine staatliche Steuerung der Tarifpolitik kategorisch ab. Besonders umstritten: die geplante Verknüpfung von Arbeitszeitreformen mit der Tarifbindung und ein gesetzlich verankertes digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften.

EU-Vergaberecht: Schluss mit Billigst-Vergabe?

Parallel dazu zeichnet sich auf europäischer Ebene eine Zeitenwende ab. Ein am 9. Juli durchgesickerter Entwurf eines neuen EU-Vergabegesetzes sieht vor, dass nicht mehr der günstigste Anbieter automatisch den Zuschlag erhält. Stattdessen soll das Preis-Leistungs-Verhältnis zur maßgeblichen Methode werden.

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Konkret: Qualitätskriterien sollen mindestens 30 Prozent Gewichtung erhalten, bei arbeitsintensiven Aufträgen sogar 50 Prozent. Die Gewerkschaftsorganisation UNI Europa begrüßt den Ansatz, fordert aber eine noch deutlichere Förderung von Tarifverträgen in der Verordnung. Die Organisation warnt davor, die neuen Regeln als Obergrenze zu missverstehen — sie müssten als Mindeststandard fungieren, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden.

BAG-Urteil: Betriebsvereinbarungen ohne Beschluss sind unwirksam

Auch die Gerichte präzisieren den Rahmen der Mitbestimmung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte am 27. Januar klar: Eine Betriebsvereinbarung ist unwirksam, wenn ihr kein wirksamer Betriebsratsbeschluss zugrunde liegt. Im verhandelten Fall fehlte dem Betriebsratsvorsitzenden die Rechtsscheinvollmacht — die Vereinbarung war nichtig.

Das Gericht betonte, die Wirksamkeit solcher Vereinbarungen sei von Amts wegen zu prüfen. Für den Kläger bedeutete das: Er hat Anspruch auf eine deutlich höhere monatliche Betriebsrente.

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Süßwarenindustrie: Einigung erzielt

Während die Weichen auf politischer Ebene gestellt werden, bewegt sich in der Praxis einiges. In der Süßwarenindustrie in Niedersachsen und Bremen haben sich die Gewerkschaft NGG und die Arbeitgeber geeinigt. Rund 3.600 Beschäftigte erhalten Entgelterhöhungen von insgesamt gut 6 Prozent — in drei Stufen über zwei Jahre.

Handel: Warnstreiks in Berlin, Abschluss in Bayern

Anders sieht es im Einzel- und Großhandel aus. In Berlin und Brandenburg rief Verdi zu Warnstreiks auf. Die Angebote der Arbeitgeber? Aus Sicht der Gewerkschaft schlicht unzureichend.

In Bayern gibt es dagegen bereits einen Abschluss: 2,9 Prozent mehr zum 1. August, weitere 2,1 Prozent zum 1. Mai des Folgejahres. Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Ob der Berliner Konflikt ähnlich glimpflich endet, bleibt abzuwarten.

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