Teilrenten-Reform: Krankengeld entfällt ab 2027 für über zwei Drittel
15.06.2026 - 11:24:42 | boerse-global.de
Wer künftig mehr als zwei Drittel seiner Vollrente bezieht, verliert den Anspruch auf Lohnersatz. Das sieht der Entwurf für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vor, den das Kabinett Mitte Juni auf den Weg brachte.
Systemwidrige Mitnahmeeffekte im Visier
Besonders das sogenannte 99,99-Prozent-Modell steht im Fokus. Bisher nutzen viele erwerbstätige Rentner einen Trick: Sie rufen nur einen minimalen Teil ihrer Rente nicht ab, gelten formell als Teilrentner und behalten so den vollen Versicherungsschutz inklusive Krankengeld.
Die neue Zwei-Drittel-Grenze soll das unterbinden. Liegt die bezogene Teilrente bei zwei Dritteln oder mehr der Vollrente, entfällt der Krankengeldanspruch ab 2027 komplett. Die erwartete jährliche Entlastung für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) liegt zwischen 30 und 36 Millionen Euro.
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Milliardenschwere Finanzierungslücke
Die Maßnahme ist Teil eines größeren Reformpakets. Für 2027 prognostiziert die Regierung eine Finanzierungslücke von rund 15,3 Milliarden Euro in der GKV. Das Gesamtpaket soll die Kassen im selben Jahr um 16 Milliarden Euro entlasten.
Die steigende Relevanz zeigt ein Blick auf den Arbeitsmarkt: Ende 2022 waren bereits rund 1,3 Millionen Rentner zusätzlich erwerbstätig. Davon bezogen etwa 245.000 Personen noch vor Erreichen der Regelaltersgrenze Rente und arbeiteten gleichzeitig.
Weitere Einschnitte ab 2027
Das Gesetzespaket enthält mehrere tiefgreifende Änderungen. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steigt voraussichtlich auf rund 76.350 Euro pro Jahr. Auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze für den Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) wird angehoben – auf 84.800 Euro.
Ab 2028 müssen Ehepartner für die beitragsfreie Mitversicherung einen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent zahlen. Die Erstattung für Homöopathie entfällt ab 2027, die Zuschüsse für Zahnersatz sinken um zehn Prozentpunkte. Gleichzeitig steigen die Zuzahlungen für Medikamente auf 7,50 bis 15,00 Euro.
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Schutz vor Zwangsverrentung läuft aus
Zum Jahreswechsel fällt eine weitere Hürde: Der Schutz vor Zwangsverrentung für Bürgergeldbezieher endet am 31. Dezember 2026. Ab Januar 2027 können Jobcenter Betroffene mit mindestens 35 Versicherungsjahren zur vorzeitigen Altersrente verpflichten.
Das kann lebenslange Rentenkürzungen von bis zu 14,4 Prozent bedeuten. Ausnahmen gelten nur, wenn eine abschlagsfreie Rente bald möglich ist oder der Betroffene durch die Kürzung in die Grundsicherung fallen würde.
