Telefonische, Krankmeldung

Telefonische Krankmeldung: Ab 13. Juni wieder möglich

14.06.2026 - 15:48:15 | boerse-global.de

Telefonische Krankschreibung ist zurück, ein Spargesetz soll Milliardenloch stopfen und die Bundesnetznetzagentur wird zur KI-Beschwerdestelle.

Gesundheitsreformen Juni 2026: Neue Regeln für Krankschreibung und Kassenbeiträge
Telefonische - Ein Smartphone zeigt eine App für digitale Krankschreibung, im Hintergrund verschwommen eine Arztpraxis und ein Kalender. 14.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der Bundestag beschloss zudem weitreichende Entscheidungen zur Beitragsstabilität der Krankenkassen und zur Regulierung Künstlicher Intelligenz.

Rückkehr der telefonischen Krankschreibung

Der Gemeinsame Bundesausschuss macht es möglich: Seit dem 13. Juni ist die telefonische Krankmeldung wieder erlaubt. Die Regelung gilt bis zum 30. November – allerdings nur für Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen und COVID-19-Symptomen.

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Ärzte können die Arbeitsunfähigkeit für bis zu einer Woche am Telefon bescheinigen. Eine einmalige Verlängerung um maximal sieben weitere Tage ist ebenfalls auf diesem Weg zulässig. Ziel: Arztpraxen entlasten und Infektionsketten in Wartezimmern vermeiden.

Milliardenloch bei Krankenkassen: Was das Spargesetz bringt

Parallel dazu stellte Gesundheitsministerin Warken am 12. Juni das neue Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundestag vor. Das Vorhaben reagiert auf eine erwartete Finanzierungslücke von 2,5 Milliarden Euro für 2027 und Mehrkosten von 3,5 Milliarden Euro für 2026. Verabschiedet werden soll es vor der Sommerpause bis zum 10. Juli.

Die geplanten Einschnitte stoßen auf heftigen Widerstand. Vertreter der Pharmaindustrie kritisierten die Belastungen scharf. Die Unternehmen Eli Lilly und Boehringer Ingelheim haben bereits angekündigt, geplante Investitionen an deutschen Standorten massiv zu kürzen oder ganz zu streichen.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder forderte am 12. Juni Nachbesserungen – besonders bei den Rabatten für patentgeschützte Medikamente. Auch aus der medizinischen Versorgung kommt Kritik. Teilnehmer des 5. Deutschen Psychotherapie Kongresses in Berlin warnten im Juni vor einer Versorgungskrise durch drohende Honorarkürzungen und Budgetierungen im ambulanten Bereich.

Gesundheitsministerin Warken verteidigte die Maßnahmen: Jeder Bereich müsse seinen Beitrag zur Stabilität des Systems leisten.

Neue KI-Aufsicht: Bundesnetzagentur wird zur Beschwerdestelle

Der Bundestag beschloss am 12. Juni das nationale Umsetzungsgesetz zur EU-KI-Verordnung. Die Bundesnetzagentur übernimmt damit die Rolle der zentralen Marktüberwachungsbehörde für KI-Anwendungen in Deutschland. Sie wird künftig als Beschwerdestelle fungieren und Reallabore für KI-Entwicklungen betreiben. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

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Da Anbieter laut aktueller Rechtsprechung für Falschinformationen in KI-generierten Texten haften, gewinnen die neuen Regulierungen massiv an Bedeutung. Dieser kostenlose Report klärt auf, welche KI-Systeme als Hochrisiko gelten und was Unternehmen jetzt konkret tun müssen. Welche KI-Systeme gelten als Hochrisiko – und was müssen Unternehmen jetzt konkret tun?

Die rechtliche Relevanz digitaler Systeme unterstrich zudem das Landgericht München. In einem Verfahren wegen fehlerhafter KI-Zusammenfassungen in Suchergebnissen stellten die Richter fest: Anbieter haften für Falschinformationen in KI-generierten Texten. Diese seien eigenständige Inhalte und keine bloßen Vorschaulinks – daher bestehe eine Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Angaben.

Datenschutz in Kliniken: Wann Mitpatienten-Daten herausgegeben werden müssen

Ergänzend zur aktuellen Gesetzgebung präzisieren frühere höchstrichterliche Urteile den Rahmen für den Datenaustausch im Gesundheitswesen. Der Bundesgerichtshof stellte klar: Kliniken müssen unter bestimmten Umständen die Anschrift von Mitpatienten herausgeben. Das gilt insbesondere, wenn ein Patient Schadensersatz wegen einer behaupteten Körperverletzung durch einen Mitpatienten geltend machen will. In solchen Fällen überwiege das Interesse an der Rechtsverfolgung gegenüber der ärztlichen Schweigepflicht und dem Datenschutz.

Anders sieht es bei der anwaltlichen Schweigepflicht aus. Das Amtsgericht Köln bestätigte: Diese Verschwiegenheitspflicht steht einem datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch entgegen – sofern die Daten im Rahmen eines Mandatsverhältnisses erhoben wurden.

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