Deutschland, Finanzen

BGH prüft Schufa-Speicherfristen für erledigte Schulden

06.11.2025 - 14:44:27

Um die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern zu bewerten, greift die Schufa auch auf Daten zu Zahlungsausfällen zurück. Aber darf sie die weiter speichern, wenn die offene Forderung längst bezahlt wurde?

Wie lange darf die Schufa Informationen über bereits erledigte Zahlungsstörungen speichern? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Am Donnerstag verhandelte das Gericht über die Klage eines Mannes gegen die Auskunftei. Die Schufa hatte gegen ihn gerichtete Forderungen mehrere Jahre gespeichert, nachdem diese abbezahlt waren. Er sieht darin einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung.

Ob und wie lange Auskunfteien Daten über bereits erledigte Forderungen speichern dürfen, ist gesetzlich nicht klar geregelt. Die Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland haben sich aber ein eigenes Regelwerk auferlegt, das vom hessischen Datenschutzbeauftragten genehmigt wurde. Es sieht für erledigte Zahlungsstörungen grundsätzlich eine Speicherfrist von drei Jahren vor. In bestimmten Fällen endet die Speicherung schon nach 18 Monaten.

Wann müssen die Daten gelöscht werden?

Am BGH geht es um die Frage, ob die Schufa diese Daten überhaupt weiter speichern darf, wenn die Forderungen ausgeglichen wurden. Das hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln zuvor verneint und die Schufa daher zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Auskunfteien müssten demnach Informationen zu Zahlungsstörungen löschen, sobald die überfälligen Schulden beglichen wurden. Die Schufa ging in Revision, sodass der Fall in Karlsruhe landete.

Dort ging es in der mündlichen Verhandlung nun unter anderem darum, ob die Speicherfristen für das amtliche Schuldnerverzeichnis - wie vom OLG Köln angenommen - auch auf die hier betroffenen Daten angewendet werden könnten. Danach müssen Einträge sofort gelöscht werden, wenn die «vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen worden ist».

Kläger: «massive» Auswirkungen für Betroffene

Die Schufa kritisiert, dass die Bonitätsauskunft dann in Zukunft keine Informationen mehr dazu beinhalten würde, ob es bei einer Person schon mal Zahlungsstörungen gab. Dabei hätten Personen auch nach Begleichung offener und längst fälliger Schulden ein mindestens 10-fach höheres Risiko, erneut in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten - verglichen mit Menschen, die ihren Zahlungsverpflichtungen zuverlässig nachkämen. Unternehmen könnten das Risiko von Zahlungsausfällen ohne die Daten nicht mehr präzise einschätzen. 

Die Klägerseite betonte vor Gericht die «massiven» wirtschaftlichen Auswirkungen, die negative Schufa-Einträge für Betroffene mit sich bringen können. Der Score entscheide oft, ob man eine Wohnung, ein Auto oder einen Arbeitsvertrag bekomme. Sie kritisierten zudem die aus ihrer Sicht willkürliche Festlegung der Fristen. Wann der BGH ein Urteil fällt, blieb zunächst offen.

@ dpa.de

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