Urlaubsrecht, SPD

Urlaubsrecht: SPD plant Mindesturlaubsanspruch auf 21 Tage

23.06.2026 - 03:32:05 | boerse-global.de

Die SPD-FĂŒhrung schlĂ€gt eine Erhöhung des gesetzlichen Mindesturlaubs vor. Parallel dazu stĂ€rkt ein Gerichtsurteil die Rechte von Arbeitnehmern bei zusammenhĂ€ngenden Urlaubszeiten.

SPD plant Urlaubsreform: Mindesturlaub steigt auf 21 Tage
Urlaubsrecht - Ein Kalenderblatt mit einem hervorgehobenen Datum und einem Symbol, das Urlaubstage und Entspannung darstellt. 23.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Einem Vorschlag zufolge soll der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch um einen Tag auf mindestens 21 Tage steigen. Das geht aus einem am Montag bekannt gewordenen Papier hervor.

Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Reformpakets, das sich derzeit in der Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt befindet. Konkrete Details zum weiteren Fahrplan sind noch offen.

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Wer profitiert von der Reform?

Nach Daten der Hans-Böckler-Stiftung haben derzeit etwa 10 bis 15 Prozent der BeschĂ€ftigten in Deutschland nur den gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Tagen pro Jahr. Die Erhöhung wĂŒrde vor allem Arbeitnehmer in Branchen ohne Tarifbindung entlasten.

SPD-Chef Lars Klingbeil forderte ein gerechtes Gesamtpaket fĂŒr anstehende Reformen. Neben dem Arbeitsrecht seien auch VerĂ€nderungen in der Gesundheits-, Pflege- und Rentenpolitik nötig. Das Bundesarbeitsministerium hat sich bislang nicht öffentlich zu den PlĂ€nen geĂ€ußert.

Gericht stÀrkt Urlaubsrechte

Parallel zur politischen Debatte konkretisiert die Rechtsprechung die Rechte von Arbeitnehmern. Das Landesarbeitsgericht ThĂŒringen entschied Anfang MĂ€rz: Betriebliche Regelungen, die zusammenhĂ€ngenden Urlaub auf maximal zwei Wochen begrenzen, sind unzulĂ€ssig. Ein pauschaler Ausschluss verstoße gegen das Bundesurlaubsgesetz.

Arbeitgeber mĂŒssen triftige betriebliche GrĂŒnde vorweisen, wenn sie einen Urlaubswunsch von drei zusammenhĂ€ngenden Wochen ablehnen wollen. Bereits im Juli 2025 hatte das Bundesarbeitsgericht zudem klargestellt: UrlaubsansprĂŒche verfallen bei langandauernder Krankheit erst nach 15 Monaten.

Streit um flexiblere Arbeitszeiten

Die Urlaubsreform steht im Kontext einer breiteren Debatte ĂŒber die Arbeitswelt. Ein Referentenentwurf von Arbeitsministerin BĂ€rbel Bas sieht vor, die tĂ€gliche Höchstarbeitszeit zugunsten einer wöchentlichen zu flexibilisieren – allerdings nur, wenn TarifvertrĂ€ge das regeln. Die starre Elf-Stunden-Ruhezeit könnte in bestimmten FĂ€llen entfallen. Gleichzeitig soll die elektronische Arbeitszeiterfassung verpflichtend werden.

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Die PlĂ€ne stoßen auf geteilte Resonanz. WirtschaftsverbĂ€nde wie Gesamtmetall und die BDA kritisieren den Entwurf und fordern dessen RĂŒckzug. Gewerkschaften betonen dagegen die Interessen der BeschĂ€ftigten. Laut einer DGB-Erhebung lehnen 72 Prozent der Arbeitnehmer eine Abkehr vom Acht-Stunden-Tag ab. Auch die DEHOGA gibt zu bedenken: Eine Flexibilisierung, die rein an TarifvertrĂ€ge gebunden ist, helfe kleinen Betrieben in der Praxis kaum.

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