FlugverspÀtung, EntschÀdigung

Neue Rechte fĂŒr FluggĂ€ste? Das soll sich Ă€ndern

15.06.2026 - 04:15:04 | dpa.de

Wer mit dem Flugzeug reist und zu spĂ€t ankommt, erhĂ€lt eine EntschĂ€digung - auch kĂŒnftig nach Ă€hnlichen Regeln wie bisher. Details Ă€ndern sich, etwa die Preisanzeige im Internet.

  • Hunderte Millionen Menschen fliegen jedes Jahr in der EU. (Archivbild) - Bild: Gareth Fuller/PA Wire/dpa
    Hunderte Millionen Menschen fliegen jedes Jahr in der EU. (Archivbild) - Bild: Gareth Fuller/PA Wire/dpa
  • Welche Rechte haben Reisende, wenn der Flug verspĂ€tet ist oder ganz gestrichen wird? (Symbolbild) - Bild: Ine Gillis/Belga/dpa
    Welche Rechte haben Reisende, wenn der Flug verspÀtet ist oder ganz gestrichen wird? (Symbolbild) - Bild: Ine Gillis/Belga/dpa
Hunderte Millionen Menschen fliegen jedes Jahr in der EU. (Archivbild) - Bild: Gareth Fuller/PA Wire/dpa Welche Rechte haben Reisende, wenn der Flug verspÀtet ist oder ganz gestrichen wird? (Symbolbild) - Bild: Ine Gillis/Belga/dpa

Nach jahrelangen Verhandlungen um Fluggastrechte in der EU ist klar: Es bleibt bei den bisherigen EntschĂ€digungszahlungen bei VerspĂ€tungen. Reisende haben damit ab drei Stunden VerspĂ€tung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Geld. Vertreter von Europaparlament und EU-Staaten haben sich aber auf einige Änderungen verstĂ€ndigt. Was geplant ist. 

Das soll sich unter anderem Àndern

  • beim Suchen: Fluganbieter mĂŒssen der Einigung zufolge kĂŒnftig standardmĂ€ĂŸig den Preis mit HandgepĂ€ck anzeigen. Das soll Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern, sagt ein hochrangiger EU-Diplomat. Der deutsche Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP) erklĂ€rt dazu: «Das Ă€ndert nichts daran, dass Airlines gĂŒnstige Tickets anbieten können.» Aber fĂŒr Verbraucher sei klar, dass keine weiteren Kosten fĂŒr HandgepĂ€ck dazukommen. 
  • bei GepĂ€ck: Musiker sollen ihre Instrumente dem Diplomaten zufolge an Bord mitnehmen dĂŒrfen. Die EU-Abgeordneten wollten ursprĂŒnglich auch festlegen, dass FluggĂ€ste immer ohne zusĂ€tzliche Kosten ein kleines HandgepĂ€ckstĂŒck (etwa einen kleinen Koffer) mit an Bord nehmen dĂŒrfen, zusĂ€tzlich zum persönlichen Gegenstand. Damit konnten sie sich nicht durchsetzen. 
  • bei GebĂŒhren: Kinder dĂŒrfen im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld fĂŒr die Sitzplatzreservierung fĂ€llig werden. Das gilt auch fĂŒr Menschen mit MobilitĂ€tseinschrĂ€nkungen. Fluggesellschaften mĂŒssen Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren.
  • bei Problemen: Die Airline muss Passagiere laut einem hochrangigen EU-Diplomaten innerhalb von 96 Stunden schriftlich darĂŒber informieren, was ihre Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Man lege außerdem klare Fristen fest, bis wann sie darauf reagieren muss.

Die Regeln betreffen FlĂŒge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von außereuropĂ€ischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben. 

Das soll bei VerspÀtungen gelten

Über die Regeln fĂŒr VerspĂ€tungen wurde lange gestritten. Die Staaten wollten ursprĂŒnglich, dass Passagiere kĂŒnftig erst ab vier Stunden VerspĂ€tung eine EntschĂ€digung bekommen und weniger Geld als bisher. 

Wenn die Einigung formell angenommen wird, bleiben die Bedingungen nun im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine EntschÀdigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden VerspÀtung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung). 

Voraussetzung ist stets, dass die Airline die VerspĂ€tung zu verschulden hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was außergewöhnliche UmstĂ€nde sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht schuld ist.

Das sagt Deutschland dazu

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) begrĂŒĂŸte die Einigung. «Das Ziel Deutschlands bei der Überarbeitung war immer, eine Regelung zu treffen, die eine Balance zwischen den Interessen des Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen und betrieblichen Erfordernissen der Luftverkehrswirtschaft herstellt», teilte er mit. Deutschland hatte sich dafĂŒr eingesetzt, dass Reisende bei VerspĂ€tungen weiter ab drei Stunden eine EntschĂ€digung bekommen und dazu Anfang Juni nach dpa-Informationen zusammen mit Frankreich einen gemeinsamen Vorschlag eingebracht. 

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich ebenfalls zufrieden und verwies auf mehrere Verbesserungen fĂŒr Verbraucherinnen und Verbraucher, etwa den leichteren Preisvergleich beim HandgepĂ€ck und bessere Informationen. Dass die Höhe der EntschĂ€digung bei VerspĂ€tung nicht angetastet werde, nannte sie einen wichtigen Verhandlungserfolg.

Das sagen Abgeordnete

Europaabgeordnete begrĂŒĂŸten die Einigung. Sie sei «nicht die historische Verbesserung, die sich das Parlament gewĂŒnscht hĂ€tte», teilte Jens Gieseke (CDU), verkehrspolitischer Sprecher der konservativen EVP-Fraktion, dazu mit. «Sie ist aber eine deutliche Verbesserung des Status quo – und vor allem eine klare Absage an den Versuch einiger Mitgliedstaaten, Passagierrechte abzubauen.» Das Parlament habe «erfolgreich verhindert, dass die EntschĂ€digungsansprĂŒche von Reisenden drastisch gekĂŒrzt werden». Zudem werde es Reisenden erleichtert, ihre Rechte durchzusetzen, sodass mehr Menschen ihre Rechte geltend machen können. 

Auch der Verkehrspolitiker Jan-Christoph Oetjen (FDP) wies darauf hin, das Parlament habe einen Abbau von Passagierrechten verhindert. Zugleich gebe es unter anderem Verbesserungen fĂŒr Familien mit Kindern und fĂŒr Passagiere mit eingeschrĂ€nkter MobilitĂ€t. «Und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, dass Airlines jetzt bei VerspĂ€tungen eine Nachricht an die Passagiere schicken mĂŒssen, in denen genau erklĂ€rt wird, was ihre Rechte sind und wie sie diese Rechte einfordern können.» 

So geht es weiter

Im Laufe des Montags werden die Vertreter der EU-Abgeordneten voraussichtlich der Reform zustimmen. Die getroffene Einigung muss spÀter noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestÀtigt werden. Dies gilt allerdings als Formalie. Nachdem die Regeln in Kraft getreten sind, haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen.

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