EuGH, Recht

EuGH: Kein Recht auf mehr Urlaubstage wegen Corona-QuarantÀne

14.12.2023 - 10:25:25

Wer seinen Urlaub in Corona-QuarantĂ€ne verbringen musste, hat keinen Anspruch darauf, die freien Tage nachholen zu dĂŒrfen.

Eine QuarantÀne sei nicht vergleichbar mit einer Krankheit, entschied der EuropÀische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.

Hintergrund ist ein Fall aus Deutschland. Ein BeschÀftigter einer Sparkasse in Rheinland-Pfalz wollte im Dezember 2020 Urlaub nehmen. Einen Tag vor Antritt musste er jedoch in QuarantÀne, weil er am Arbeitsplatz Kontakt mit einer corona-positiven Person hatte. Er fordert eine Gutschrift seiner Urlaubstage, das lehnte die Sparkasse aber ab.

Das bestÀtigte der EuGH nun. Zweck des Urlaubs sei es, sich von der Arbeit zu erholen. Dem steht eine QuarantÀne - anders als eine Krankheit - nicht grundsÀtzlich entgegen. Daher sei der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Nachteile auszugleichen, die sich aus einem unvorhersehbaren Ereignis wie der QuarantÀne ergeben könnten.

Die EU-LĂ€nder können aber auch Vorgaben machen, die arbeitnehmerfreundlicher sind. In Deutschland sieht eine Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes vom September 2022 vor, dass behördlich angeordnete QuarantĂ€nezeiten nicht auf den Urlaub angerechnet werden. FĂŒr frĂŒhere Zeiten, also den Großteil der Corona-Zeit, gilt das aber bislang nicht rĂŒckwirkend.

@ dpa.de