EuGH, Transparenz

EuGH stÀrkt Transparenz bei BonitÀtsbewertung

27.02.2025 - 11:08:11

Wie detailliert mĂŒssen BonitĂ€tsbewerter wie die Schufa offenlegen, wie ihre Bewertungen zustande kommen? In dieser Frage stĂ€rkt der EuGH jetzt Verbraucher.

Im Streit um die Frage wie die Werte von BonitĂ€tsauskĂŒnften wie der Schufa entstehen, stĂ€rkt der EuropĂ€ische Gerichtshof Verbrauchern den RĂŒcken. Der EuGH stellt nach einem Urteil in einer Mitteilung klar: «Die betroffene Person hat das Recht, zu erfahren, wie die sie betreffende Entscheidung zustande kam». 

Das Verfahren mĂŒsse so beschrieben werden, «dass die betroffene Person nachvollziehen kann, welche ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der automatisierten Entscheidungsfindung auf welche Art verwendet wurden».

Eine bloße Übermittlung eines Algorithmus stelle keine ausreichend prĂ€zise und verstĂ€ndliche ErlĂ€uterung dar, hieß es in einer EuGH-Mitteilung. Es könnte aber unter anderem ausreichen, mitzuteilen, in welchem Maß andere Daten zu einem anderen Ergebnis gefĂŒhrt hĂ€tten.

Rechtsstreit in Österreich

Die sogenannten BonitĂ€t-Scores sind Wahrscheinlichkeitswerte, die das Zahlungsverhalten der Verbraucher prognostizieren sollen. Der in Deutschland bekannteste Score wird durch die Wirtschaftsauskunftei Schufa berechnet. Unternehmen wie Banken, VersandhĂ€ndler, Energieversorger oder Mobilfunkunternehmen erkundigen sich bei privaten Auskunfteien wie der Schufa nach der KreditwĂŒrdigkeit ihrer Kundschaft. Wie der Score genau berechnet wird, legt die Schufa nicht in allen Details offen.

Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, welche inhaltlichen Anforderungen eine Auskunft erfĂŒllen muss, um laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als ausreichend «aussagekrĂ€ftig» zu gelten. Vorangegangen war ein Streit vor dem Verwaltungsgericht Wien, wonach ein Mobilfunkanbieter einer Kundin wegen nicht ausreichender BonitĂ€t einen Vertragsabschluss verweigerte. 

Verbraucherzentrale: «Meilenstein im Verbraucherschutz»

VerbraucherschĂŒtzer begrĂŒĂŸten das Urteil. «Damit ist ein wichtiger Meilenstein im Verbraucherschutz beim BonitĂ€t-Scoring erreicht», sagte Dorothea Mohn, vom Bundesverband der Verbraucherzentrale. Verbraucher könnten ihr zufolge eine nachvollziehbare ErklĂ€rung mit Informationen zu den genutzten Kriterien und deren Gewichtung erwarten. 

Die Transparenz helfe jedoch nur bedingt, wenn bestimmte Verbrauchergruppen bei der Datenverarbeitung weiterhin strukturell benachteiligt werden, sagte Mohn. Deshalb fordern die VerbraucherschĂŒtzer, dass Scores anhand von Merkmalen gebildet werden, die unmittelbar mit dem Zahlungsverhalten zusammenhĂ€ngen.

Schufa sieht vorerst keinen Änderungsbedarf

Auch die Schufa begrĂŒĂŸte das Urteil. Es trage dazu bei, das Scoring fĂŒr Verbraucherinnen und Verbraucher transparenter und verstĂ€ndlicher zu machen, hieß es in einer Mitteilung der Auskunftei. Einer ersten EinschĂ€tzung zufolge erfĂŒlle man die Anforderungen bereits.

@ dpa.de