WissZeitVG-Reform, Kabinett

WissZeitVG-Reform: Kabinett beschließt Mindestlaufzeiten für Wissenschaftler

Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 16:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue Mindestlaufzeiten für befristete Verträge an Hochschulen sollen Planungssicherheit für den wissenschaftlichen Nachwuchs verbessern.

Bundeskabinett beschließt Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Ein Schreibtisch mit juristischen Dokumenten und einem Füllfederhalter vor einem verschwommenen wissenschaftlichen Labor. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf von Forschungsministerin Dorothee Bär zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) verabschiedet. Erstmals sieht die Neuregelung verbindliche Mindestlaufzeiten für Arbeitsverträge an Hochschulen vor. Ziel ist mehr Planungssicherheit für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Bär bezeichnete das Vorhaben als „ausgewogenen Rahmen", der nach langer Unsicherheit verlässlichere Perspektiven schaffe.

Neue Mindeststandards für Befristungen

Der Kern der Reform: feste Mindestfristen für Zeitverträge in der Wissenschaft. Vor einer Promotion sollen Verträge künftig mindestens drei Jahre laufen. In der Postdoc-Phase sind zwei Jahre vorgesehen. Die Bundesregierung reagiert damit auf die oft kritisierte Praxis kurzfristiger Kettenbefristungen.

Eine soziale Komponente ergänzt den Entwurf: Die Höchstbefristungsdauer kann verlängert werden, wenn Wissenschaftler Angehörige pflegen. Das soll die Vereinbarkeit von Familie und Karriere verbessern.

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Scharfe Kritik von Gewerkschaften

Trotz der Verbesserungen hagelt es Kritik von Arbeitnehmervertretern. Bereits gestern mahnte ver.di Nachbesserungen an. Eine Sprecherin des Bundesvorstands bemängelte, dass Postdoc-Befristungen von bis zu sechs Jahren nicht verkürzt würden. Zudem bleibe die sogenannte Tarifsperre bestehen, die Verhandlungsspielräume einschränke.

Auch GEW und DGB schalteten sich heute ein. Die GEW fordert die vollständige Abschaffung des Gesetzes. Der Entwurf sei ein unzureichender Versuch, das Problem massenhafter Befristungen zu lösen. Vier von fünf Wissenschaftlern ohne Professur haben derzeit nur Zeitverträge. Die durchschnittliche Laufzeit liegt an Universitäten bei 18 Monaten, an Hochschulen für angewandte Wissenschaften bei 15 Monaten.

Der DGB bezeichnete die Reform als überfällig, kritisierte die Mindestlaufzeit von drei Jahren vor der Promotion jedoch als zu kurz. Gefordert werden sechs Jahre. Zudem bleibe der Anspruch auf eine unbefristete Stelle nach der Qualifizierungsphase unerfüllt.

Weitere Beschlüsse: KI und Energie

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Parallel zur Wissenschaftsreform verabschiedete das Kabinett das KI-Migrationsverwaltungsgesetz (KIMVG). Es regelt den Einsatz künstlicher Intelligenz in Asyl- und Visumsverfahren. Behörden dürfen Antragsdaten zum Training von Modellen nutzen und Internetdaten abgleichen. Die finale Entscheidung bleibt aber beim Menschen.

Erwartet wird zudem ein Beschluss zur EEG-Reform von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche. Neue kleine Solaranlagen sollen ab 2027 keine dauerhafte Förderung mehr erhalten. Ziel ist eine bessere Synchronisation von Erneuerbaren-Ausbau und Stromnetzausbau.

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