Bürgergeld-Reform, Vermögensfreibeträge

Bürgergeld-Reform ab Juli: Vermögensfreibeträge halbiert, Miete gekürzt

14.06.2026 - 12:20:09 | boerse-global.de

Ab Juli gelten verschärfte Bedingungen für Grundsicherungsempfänger: Vermögensfreibeträge sinken drastisch, Mietkostenzuschüsse werden gedeckelt und die Pflegeversicherung kürzt Leistungen.

Bürgergeld-Aus: Strenge Regeln für Vermögen und Miete ab Juli
Bürgergeld-Reform - Eine Hand sortiert Euro-Münzen und Banknoten auf einem Holztisch neben einem Taschenrechner und einem Dokument. 14.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Pflegeversicherung wird gekürzt. Und Mieter müssen mit weniger Unterstützung rechnen.

Vermögen wird sofort angerechnet

Die größte Änderung betrifft die Grundsicherung, die ab 1. Juli das Bürgergeld ablöst. Bisher geschützte Ersparnisse müssen künftig sofort angetastet werden. Die Karenzzeit, die Vermögen in den ersten Monaten schützte, fällt komplett weg.

Die neuen Freibeträge sind deutlich gesenkt. Personen unter 30 Jahren dürfen nur 5.000 Euro behalten. Für 30- bis 39-Jährige liegt die Grenze bei 10.000 Euro, für 40- bis 49-Jährige bei 12.500 Euro. Erst ab 50 Jahren sind 20.000 Euro geschützt. Zum Vergleich: Bisher waren 40.000 Euro plus 15.000 Euro pro Haushaltsmitglied anrechnungsfrei.

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Ausgenommen bleiben die Riester-Rente und das geplante Altersvorsorgedepot. CDU-Politiker Reichel verteidigt die Maßnahmen mit dem Sparzwang. Der Kölner Ökonom Schäfer vom IW erwartet dagegen eher geringe Einsparungen. Während die Junge Union die Pläne befürwortet, kommt aus Jugendverbänden scharfe Kritik. Hintergrund: Rund 1,26 Millionen offene Stellen stehen knapp drei Millionen Arbeitslosen gegenüber.

Mieter trifft es besonders hart

Parallel fallen ab Juli auch die Mietkostengarantien weg. Wer mehr als das 1,5-Fache des örtlichen Richtwerts zahlt, bekommt sofort nur noch diesen Grenzwert vom Jobcenter. Bisher wurden die tatsächlichen Kosten in einer Karenzzeit übernommen.

Die Zahlen des IAB zeigen das Problem: Bereits 2022 wohnten 35,3 Prozent der Neuzugänge über dem Richtwert. Knapp 6,9 Prozent überschritten sogar die neue 1,5-fache Schwelle. Besonders betroffen sind Alleinerziehende und ältere Menschen. Bei Neuanträgen greift die Deckelung sofort, Bestandsbezieher sind bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums geschützt.

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Pflegeversicherung: Weniger Geld für Heimbewohner

Gesundheitsministerin Warken (CDU) will die Finanzlöcher in der Pflegeversicherung stopfen. Wer neu in Pflegegrad 1 eingestuft wird, verliert den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Heimbewohner müssen mit höheren Eigenanteilen rechnen, da Zuschüsse der Pflegekasse erst nach längeren Wartezeiten voll gezahlt werden.

Für pflegende Angehörige sind Kürzungen bei den Rentenbeiträgen vorgesehen. In der Hilfe zur Pflege gilt künftig ein Schonvermögen von 10.000 Euro pro Person. Das eigengenutzte Haus eines Ehepartners bleibt geschützt. Zudem sollen Erben erhaltene Sozialleistungen aus dem Nachlass zurückzahlen. Und das Angehörigen-Entlastungsgesetz wird zurückgenommen: Kinder von Pflegebedürftigen müssen bereits ab einem geringeren Einkommen als der bisherigen 100.000-Euro-Grenze Unterhalt zahlen.

Renten steigen trotzdem

Trotz der Sparmaßnahmen gibt es auch gute Nachrichten. Der Bundesrat hat eine Rentenerhöhung um 4,24 Prozent zum 1. Juli gebilligt. Für eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren bedeutet das ein Plus von rund 77,85 Euro monatlich.

Apotheken dürfen künftig mehr Leistungen anbieten: Vorsorgetests für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes sowie alle Totimpfstoffe. Unter strengen Auflagen ist sogar die Abgabe bestimmter rezeptpflichtiger Medikamente erlaubt. Und zur Bekämpfung häuslicher Gewalt wird der Einsatz elektronischer Fußfesseln ausgeweitet.

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