BGH prĂŒft Urheberrechtsklage gegen Werbeblocker
25.07.2024 - 11:37:15 | dpa.de
Der Bundesgerichtshof (BGH) prĂŒft eine Klage des Medienunternehmens Axel Springer gegen Werbeblocker. Der Verlag argumentiert, der Werbeblocker verletze durch eine unzulĂ€ssige Umarbeitung der Programmierung seiner Webseiten sein Urheberrecht. Die Hauptfrage sei, so der BGH bei der mĂŒndlichen Verhandlung in Karlsruhe: Liegt ein Eingriff in Schutzprogramme des Computers vor? Ein Urteil wollen die höchsten deutschen Zivilrichter erst nach einer im Oktober erwarteten Entscheidung des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) zu einem Ă€hnlichen Fall sprechen.Â
Die nun beim BGH verhandelte Klage (AZ: I ZR 131/23) hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg ist die Beeinflussung des Programmablaufs durch den Werbeblocker keine Umarbeitung des Programms. Es könne offenbleiben, ob die Dateien, die beim Webseitenaufruf an den Nutzer ĂŒbermittelt wĂŒrden, als Computerprogramm urheberrechtlich geschĂŒtzt seien und der Verlag ĂŒber die ausschlieĂlichen Nutzungsrechte verfĂŒge.
Axel Springer versucht seit Jahren, den Werbeblocker Adblock Plus juristisch zu stoppen. Mit einer Wettbewerbsklage war der Verlag 2018 unterlegen. Der BGH sah in dem Angebot der Firma Eyeo aus Köln keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive GeschĂ€ftspraxis. Die Entscheidung ĂŒber den Einsatz des Werbeblockers liege beim Nutzer der Internetseiten und nicht bei dem beklagten Unternehmen, so der BGH damals (AZ: I ZR 154/16 - Urteil vom 19.4. 2018).
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