BGH, Urheberrechtsklage

BGH prĂŒft Urheberrechtsklage gegen Werbeblocker

25.07.2024 - 11:37:15 | dpa.de

Greifen Werbeblocker unzulĂ€ssig in Computerprogramme ein? Das Medienunternehmen Axel Springer sieht sein Urheberrecht verletzt und klagt vor dem BGH. Der prĂŒft - und schaut dabei auch auf den EuGH.

Das Medienunternehmen Axel Springer klagt vor dem BGH gegen Werbeblocker (Archivbild). - Foto: Daniel Reinhardt/dpa
Das Medienunternehmen Axel Springer klagt vor dem BGH gegen Werbeblocker (Archivbild). - Foto: Daniel Reinhardt/dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) prĂŒft eine Klage des Medienunternehmens Axel Springer gegen Werbeblocker. Der Verlag argumentiert, der Werbeblocker verletze durch eine unzulĂ€ssige Umarbeitung der Programmierung seiner Webseiten sein Urheberrecht. Die Hauptfrage sei, so der BGH bei der mĂŒndlichen Verhandlung in Karlsruhe: Liegt ein Eingriff in Schutzprogramme des Computers vor? Ein Urteil wollen die höchsten deutschen Zivilrichter erst nach einer im Oktober erwarteten Entscheidung des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) zu einem Ă€hnlichen Fall sprechen. 

Die nun beim BGH verhandelte Klage (AZ: I ZR 131/23) hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg ist die Beeinflussung des Programmablaufs durch den Werbeblocker keine Umarbeitung des Programms. Es könne offenbleiben, ob die Dateien, die beim Webseitenaufruf an den Nutzer ĂŒbermittelt wĂŒrden, als Computerprogramm urheberrechtlich geschĂŒtzt seien und der Verlag ĂŒber die ausschließlichen Nutzungsrechte verfĂŒge.

Axel Springer versucht seit Jahren, den Werbeblocker Adblock Plus juristisch zu stoppen. Mit einer Wettbewerbsklage war der Verlag 2018 unterlegen. Der BGH sah in dem Angebot der Firma Eyeo aus Köln keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive GeschĂ€ftspraxis. Die Entscheidung ĂŒber den Einsatz des Werbeblockers liege beim Nutzer der Internetseiten und nicht bei dem beklagten Unternehmen, so der BGH damals (AZ: I ZR 154/16 - Urteil vom 19.4. 2018).

So schÀtzen die Börsenprofis Aktien ein!

<b>So schÀtzen die Börsenprofis Aktien ein!</b>
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlĂ€ssliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
FĂŒr. Immer. Kostenlos.
wissenschaft | 65496138 |